Der Fall ist dieser:

Ein Urlauber bucht über Boocking.com eine Wohnung. Er bekommt vom Vermieter die Rechnung mit 7% MwSt. gestellt die auch an das Finanzamt abgeführt wird. Bei der Abrechnung mit Boocking.com ist aber keine Vorsteuer angegeben da Boocking seinen Sitz in den Niederlanden hat.

Ich bekam auf meine Frage folgende Antwort:

Hierbei handelt es sich um eine innergemeinschaftliche sonstige Dienstleistung.

Für booking.com führt der Vermieter die Umsatzsteuer beim Finanzamt ab und macht diese gleichzeitig in gleicher Höhe wieder als Vorsteuer geltend, also per Saldo 0,00.

Meine Frage betrifft den unterstrichenen Satz:

In welcher Zeile der Umsatzsteuererklärung werden die Beträge eingetragen?

Vielen Dank für eine Antwort!