Fahrzeugbrief der Bank nicht aushändigen?

Hallo,

gleich vorweg möchte ich anmerken, das ich zu keinen Zeitpunkt beim stellen meiner Frage an böse Absichten denke, diese sind nur rein interesse halber.

Ich habe zur Zeit eine Finanzierung für mein Motorrad am laufen, diese voraussichtlich noch für 2 Jahre ... Bei diversen Dingen wie z.B. Leistungsumschreibung etc. benötigt man hierfür ja die zulassungsbescheinigung teil 2 (Fahrzeugbrief) und die ZB 1 (Fahrzeugschein)... Da der Brief bei den meisten Fahrzeugfinanzierung ja bei der Bank liegt, muss man diesen jedesmal erst mühselig anfordern und einige Tage hierauf warten.

Nun war ich letztens, da ich ein Auto benötige bei meinem Händler des Vertrauens und habe dort mit dem Verkäufer die notwendigen Formalitäten abgesprochen ... Hierbei hat dieser erwähnt das sie die Zulassung für mich übernehmen, da es sonst erheblich länger dauern würde bis der Brief bei der Zulassungsstelle ist etc... Auf meine Nachfrage warum mir der Brief nicht einfach ausgehändigt wird wie beim anderen Händler hat dieser mich nur sehr verdutzt angeschaut und gemeint:" Hat der Trottel dir echt den Brief ausgehändigt? Ich an deiner Stelle hätte den einfach behalten und geschaut was die Bank dann zum Händler sagt..." ... Auf weitere Nachfrage wie er das meinen würde, sagte er dann das im Falle eines dann anfallenden Zahlungsrückstands die Bank den eigentlichen Pfand nicht mehr hat, und den dafür verantwortlichen in Regress nehmen würde ( Den Händler) da dieser nicht dazu berechtigt war den FZB auszuhändigen... Und er selbst einmal einen solchen Fall gehabt hätte in dem am Ende das Autohaus den Kredit tilgen durfte und das AH im nachhinein das Geld einklagen musste.

Nun zu meiner Frage: Ist das was der Autohändler dort gesagt hat legitim? Oder sind das vielmehr Märchen die er mir da aufgetischt hat um zusätzlich an den Zulassungskosten mitzuverdienen?

Grüße Loki

Kredit, KFZ, fahrzeugbrief
Anzeige wegen Auto unterschlagung ,weil der Brief noch beim Ex liegt

Hallo, ich habe ein Autod,as ich mit meinem Ex zusamm gekauft habe,ich stehe im Brief und im Schein und habe das Auto gehabt und gefahren. Nun haben wir seit Monaten Stress weil er nicht einsieht das Schluss ist .Er hat mir die Nummernschilder abgebaut.Polizei hat keine Anzeige entgegengenommen,da sie meinten das ist Zivilrecht(sie kennen uns schon ,da er nur terror macht). Nun ist er zu einer Aussendienststelle gegangen wo er die Polizisten kennt und hat da Anzeige gemacht wegen Unterschlagung des Autos. Darauf hin standen Polizisten vor der Tür ,den ich die Sache erklärt hatte und die meinten ok,,Zivilrecht. Da ich nun aber zu der anderen Wache musste wegen einem zettel für die Nummernschilder bis das geklärt ist,hat mich da der Polizist wie eine Schwerverbrecherin behandelt, meine Taschen durchsucht ,mir Schein und Schlüssel weggenommen und noch gesagt selbst schuld wenn ich die Versicherung bezahle.

Das Auto wurde konfiziert.

Der Witz ...die haben nur seine Aussage ,das er den Brief hat...findet ihn wohl selber nicht. Geht noch weiter aber das ist das Grobe. Habe das Auto gefahren ,auf mich versichert,und er braucht nur behauptenist seins?? Staatsanwältin sagt ,der der den Brief vorlegt,bekommt das Auto.??Bei der leigt der Fall.Der Dtaatsanwalt mit em ich vorher tele hätte nach Aktenlage entschieden... Kann das angehen??? Er will mir nur eins auswischen-Habe per sms von ihmD as das mein Auto ist,habe sms die belegen das wenn ich mit ihm rede er alles zurücknimmt.Zeugen wo er gesagt hatte ist mein Auto- (sein Stalking,bedrohung usw läuft schon über Anwalt.)

Zählt das garnicht?? Wie kann das angehen ,das er damit durchkommt,obwohl kein Brief vorzeigen kann?? Wieso haben sie meine Anzeige nicht aufgenommen wegen Nummernschilderklau und was passiert wenn er den Brief verloren hat.??? Ach schlüssel und Scvhein natürlich auch bei Polizei ,aber er hat die Nummernschilder...

Es geht hier echt nur noch darum das er nicht mit alles durchkommen kann...das Auto ist nur noch 600 Euro Wert aber durch krankes Kind usw grade darauf angewiesen

Vielen Dank für ihre Antwort Vilen Da

Auto, Stalking, Zulassung, fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung
FahrzeugBRIEF für TÜV in der Werkstatt abgeben? (UPDATE)

Hallo,

für den TÜV wollte ich meinen Wagen erst mal in der Werkstatt durchchecken lassen. Da ich meinen Fahrzeugschein (aus triftigem Grund) nicht abgeben kann, muss ich den Fahrzeugbrief dort hinterlassen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich die Werkstatt damit quasi schon zum Mißbrauch einlade/auffordere, und was überhaupt alles zu meinem Nachteil damit angestellt werden kann. Oder muss ich erst mal nichts Böses befürchten?

UPDATE (bzgl. triftiger Grund):

Der TÜV meines Wagens war bis Ende April gültig. Bei der Werkstatt, die für mich eine Voruntersuchung (Lohnt sich TÜV bzgl. Reparaturkosten?) zusammen mit der eigentlichen TÜV-Untersuchung durchführen soll, hat den Fahrzeugschein nicht akzeptiert (nach Rücksprache mit TÜV-Sachverständigem), da sich die Druckerschwärze mit der Zeit (Abrieb, Sonneneinstrahlung, ...)  gelöst hat und man zu wenig auf dem Schein erkennen kann. Ich sollte mir einen neuen Schein ausstellen lassen, wofür laut Zul.stelle aber ein gültiger TÜV zwingend notw. ist.

Was würdet Ihr nun an meiner Stelle machen?
- Brief bei Werkstatt abgeben und dabei bleiben? (Stempel ließe sich evtl. nachträgl. holen(?))

- TÜV nicht über Werkstatt sondern direkt bei TÜV-Stelle durchführen? Nachteil: Nach eig. Erfahrung u. im Bek.kreis inspiziert TÜV-Stelle viel genauer als wenns über Werkstatt läuft

-Oder gibt es doch noch eine andere Mögl.?

TÜV, Zulassung, fahrzeugbrief
Falsche Angabe in Fahrzeugbrief und Zulassung - was tun?

Da ich den Kredit für mein Auto in diesem Monat abgezahlt hatte, hat mir die Bank vor ein paar Tagen den Fahrzeugbrief zugeschickt. Da ich ihn zuvor nicht gesehen hatte (er wurde vom Autohändler gleich an die Bank geschickt), habe ich ihn mir angesehen und gemerkt, dass bei Farbe des Fahrzeugs "BLAU" steht. Seit ich das Auto gekauft habe (vor knapp vier Jahren) ist es aber gelb. Ich habe gleich in der Zulassung nachgeschaut, die ja etwas unübersichtlicher als der Brief ist (Legende auf der Rückseite) und da steht natürlich auch "BLAU". Und wie zum Hohn steht auf der Zulassung: " Zur Beachtung! Die Angaben müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde nach Maßgabe der für die Fahrzeugzulassung geltenden Rechtsvorschriften anzuzeigen." Ich habe das bisher echt nicht gemerkt, auch die Werkstatt nicht, in die ich mein Auto schaffe und auch kein Polizist bei der Kontrolle. Ich habe ja auch nicht angenommen, dass so etwas wie die Farbe falsch angemeldet werden könnte. Damals hat der Autohändler aufgrund Vollmacht von mir das Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet. Wie kann so etwas passieren? Bin ich verpflichtet, auch noch die anderen Angaben zu kontrollieren? Muss ich jetzt zur Zulassungstelle, das ändern lassen? Und wie soll ich erklären, warum das Auto gelb ist?

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