Tieferlegung (Motorrad) rückgängig gemacht, Eintragung im Schein/Brief?
Hallöchen liebe Community!
Ich habe mir vor kurzem eine neue Maschine zugelegt. Diese wurde die letzten Jahre von einer Dame eher kleiner Größe gefahren, weshalb sie sie hat tieferlegen lassen. Da es sich hierbei um eine ohnehin eher niedrige Maschine handelt, sitze ich darauf leider wie ein Affe auf dem Schleifstein. Lange Rede, kurzer Sinn - die Maschine muss wieder in den Originalzustand. Gesagt, getan. Diese Arbeit habe ich allerdings nicht in einer Werkstatt, sondern bei einer Privatperson durchführen lassen. Diese sagte mir, ich müsse, da es sich nicht wirklich um eine Höherlegung, sondern lediglich um eine Wiederherstellung in den Originalzustand handelt, nichts Neues in den Fahrzeugschein/Brief eintragen lassen und könne es einfach dabei belassen. Ist das so richtig? Wenn nicht, was kann ich tun? Muss ich die Wiederherstellung des Originalzustandes nochmal bei TÜV abnehmen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und danke euch schonmal ganz herzlich im Voraus :)
2 Antworten
Wenn durch den Umbaum des Vorbesitzers Eintragungen bestehen, sollteste diese nach dem Rückbau auch austragen lassen. Wie war das nochmal bei einer ungültigen Betrieberlaubnis? Stilllegung?
Wie war das nochmal bei einer ungültigen Betrieberlaubnis?
Warum sollte in diesem Fall die BE ungültig werden ?
Bring die Maschine zum TÜV und lass die Einträge berichtigen.
Eine Umschreibung ist nicht erforderlich, weil der Originalzustand schon genehmigt ist. Alle Änderungen sind nur eine Option zum Einbau. Ich sehe reihenweise Kfz-Scheine, in denen Dinge eingetragen sind, da sich gar nicht mehr am Fahrzeug befinden.
Und was könnte ich in dem Fall tun?