Tieferlegung (Motorrad) rückgängig gemacht, Eintragung im Schein/Brief?

2 Antworten

Wenn durch den Umbaum des Vorbesitzers Eintragungen bestehen, sollteste diese nach dem Rückbau auch austragen lassen. Wie war das nochmal bei einer ungültigen Betrieberlaubnis? Stilllegung?


Effigies  31.08.2015, 22:12

Wie war das nochmal bei einer ungültigen Betrieberlaubnis?

Warum sollte in diesem Fall die BE ungültig werden ?

Tyrjaka 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 20:26

Und was könnte ich in dem Fall tun?

Eine Umschreibung ist nicht erforderlich, weil der Originalzustand schon genehmigt ist. Alle Änderungen sind nur eine Option zum Einbau. Ich sehe reihenweise Kfz-Scheine, in denen Dinge eingetragen sind, da sich gar nicht mehr am Fahrzeug befinden.