Rückerstattung der Anmeldegebühr bei nicht abgeschlossener Fahrschulausbildung möglich?

Hallo liebe Community,

im Januar letzten Jahres habe ich mit meiner Fahrschulausbildung begonnen, jedoch aufgrund meiner Studien- und Arbeitssituation nicht genug Zeit gefunden, um den Führerschein zu vollenden. Ich habe lediglich an den Theoriestunden teilgenommen und dafür 400 Euro bezahlt. Nach den Stunden habe ich etwa 100 Euro für die Anmeldung beim TÜV (i guess?) an Fahrschule bezahlt und weitere erforderliche Unterlagen wie Passbild, Sehtest und das Erste-Hilfe-Zertifikat abgegeben. Bisher habe ich mich jedoch nie für eine Prüfung angemeldet.

Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die bereits bezahlten 100 Euro für die Anmeldung zurückzuerhalten. Ich muss zugeben, dass ich in diesem Bereich nicht besonders bewandert bin, da meine Schwester zeitgleich mit mir begonnen hat und mich in der Vergangenheit bei den organisatorischen Abläufen unterstützt hat. Sie steht kurz vor dem Abschluss ihrer Fahrschulausbildung.

Habt ihr Erfahrungen oder Kenntnisse darüber, ob eine Rückerstattung in solch einer Situation möglich ist? Vielleicht hat jemand von euch bereits eine ähnliche Situation erlebt oder kann aus der Perspektive eines Fahrschulinhabers Licht ins Dunkel bringen.

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Wechsel von Führerschein Klasse B auf Klasse B197 auch zu später Zeit möglich?

Hallo zusammen,

ich mache gerade meinen Führerschein, "traditionell" Klasse B.

Habe in Kürze meine Prüfung, bin jedoch mit den Schaltvorgängen weiterhin maßlos überfordert. Während meiner Fahrstunden merke ich, dass ich die generellen Abläufe zwar verstehe, jedoch mit den Schaltvorgängen grundsätzlich durcheinander komm, was dazu führt, dass mir viele Folgefehler (Verkehrszeichen übersehen etc.) unterlaufen. Mein Fahrlehrer teilt die Eindrücke.

Ich weiß, dass man mit "B197" Fahrstunden sowie Prüfung mit Automatik-Fahrzeug absolvieren darf, was mir eine massive Erleichterung und ein sicheres Fahrgefühl bringen würde.

Hierzu diverse Fragen, auf die ich leider keine klaren Antworten finden konnte:

  1. Ist es möglich zu einem so späten Zeitpunkt noch auf B197 zu wechseln, oder ist es dafür zu spät, quasi B bereits fest gesetzt durch den unumgehbaren Prüfungszeitpunkt?
  2. Werden mir die bisherigen Fahrstunden (Übungsfahrten, Sonderfahrten) auf meine Führerscheinausbildung angerechnet oder muss ich diese vollständig erneut absolvieren?
  3. Bleibt meine fehlerfreie Theorieprüfung hierbei weiterhin gültig?
  4. Fallen hierbei, falls es möglich sein sollte, zusätzliche Kosten an?

Das ich die Prüfung dennoch versuchen werde steht für mich natürlich fest. Nichts desto trotz ist es, falls ich durchfalle, für mich keine Option mit dem reinen Schaltwagen weiterzumachen - daher würde ich da gerne meine Möglichkeiten einschätzen können.

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