Theoriestunden abgelaufen?
Hallo zusammen, ich habe damals im april 2021 mich bei der Fahrschule angemeldet. Das war ein geschenk meines vaters, zu meinem 17ten. Meine theorie stunden hab ich durch und war sich schon in der theorie prüfung zwei mal ohne erfolg.
Mein Problem ist, dass ich Abitur nebenbei mache und einfach auch zu lange gebraucht hab um zu bestehen. Jemand meinte zu mir dass nach zwei jahren alles umsonst sei, denn meine Unterlagen wären abgelaufen. Darauf hin sprach ich mit meiner freundin und sie sagte das sie das selbe problem hatte, aber es verlängert hat zu einem gewissen preis. Ich weiß das es sehr dumm ist von mir, es nicht richtig durchgezogen zu haben, aber da ist noch mehr zu der geschichte. wie dem auch sei, ich fühle mich sehr schlecht weil es schon 3 Jahre her sind und ich eventuell nicht mal weiter machen kann. Ich habe ebenfalls angst vor meine Fahr Lehrerin, da sie sehr streng ist, und mich auch damals nicht immer in die theorie prüfung lies . weiß einer ob es stimmt, oder ob es eine lösung dazu gibt?
2 Antworten
Nach zwei Jahren ist das alles hinfällig. D.h. zwischen Abschluss der theoretischen Ausbildung (bei der Fahrschule) und theoretische Prüfung dürfen nicht mehr als zwei Jahre liegen. Ansonsten darf man nochmal komplett von vorne anfangen. Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach bestehen der Theorieprüfung abgelegt werden.
Darauf hin sprach ich mit meiner freundin und sie sagte das sie das selbe problem hatte, aber es verlängert hat zu einem gewissen preis.
Wahrscheinlich war sie mit der theoretischen Ausbildung in der Fahrschule noch nicht fertig. Wie gesagt, ansonsten dürfen nicht mehr als zwei Jahre dazwischen liegen. Das schreibt § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) so vor.
Wie lange gelten Theoriestunden? Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.
Danke!! aber wie war es dann möglich dass meine freundin trotzdem weiter machen durfte?
Wahrscheinlich war sie mit der theoretischen Ausbildung in der Fahrschule noch nicht fertig. Wie gesagt, ansonsten dürfen nicht mehr als zwei Jahre dazwischen liegen. Das schreibt § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) so vor.
Während Corona war es möglich die Gültigkeit zu verlängern, da es extreme Wartezeiten auf Prüfungen gab, das ist aber mittlerweile hinfällig
Du machst jetzt wieder alles von vorne. Nach 2 Jahren ohne bestanden Prüfung sind die Stunden verfallen.
Das bin ich ja auch noch nicht, meine Theoriestunden hab ich aber die Theorieprüfung nicht.