Erbfolge leibliche Geschister und uneheliche Geschwister (nicht adoptiert)

Verzwickte Geschichte. Ein Mann heiratet Frau mit unehelichem Kind. Er adoptiert es nicht aber erteilt ihm seinen Familiennamen. Aus der Ehe gehen dann 2 eheliche Kinder hervor. Der Mann hat von seinem Vater Grundstück geerbt, baut ein Haus und hat alles auf seinem Namen belassen. Vater und Mutter unterschreiben gemeinschaftliches Testament, dass sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und die Erben der Überlebenden sollen „unsere Kinder“ sein. Einen Monat später ein weiteres gemeinsames Testament, indem sie sich gegenseitig einsetzen aber nur mit dem Hinweis, dass, wenn ein Kind den Pflichtteil der Verstorbenen in Anspruch nimmt, dann auch nur den Pflichtteil des Überlebenden aus dem Nachlass erhalten soll. Vater verstirbt: Die Mutter wurde im Erbscheinantrag als Alleinerbin eingesetzt. Als gesetzliche Erben sind im Erbscheinantrag aber nur die ehelichen Geschwister angegeben. Das uneheliche Kind wird nicht erwähnt. Mutter verstirbt: In welchem Verhältnis erben nun die Geschwister inkl. dem unehelichen Kind von der Mutter? War es zunächst nach Vaters Tod im Erbscheinantrag so? Hälfte Mutter Je ein Viertel 2 Geschwister Aber Mutter Alleinerbin. Jetzt steht nach Mutters Tod noch die Hälfte der Mutter zur Debatte, das zu je einem Drittel von den 3 Geschwistern geerbt wird oder ist es so, dass vom gesamten Erbe am Anfang die Kinder je ein Drittel erben? Schöner Brocken. Und was heißt im Testament „unsere Kinder“? Ist das uneheliche Kind auch damit gemeint?

Vielen Dank

Erbrecht, Erbfolge, uneheliches-kind

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erbfolge