Ausschlagserklärung Erbe?

3 Antworten

Die Ex ist die Mutter erbberechtigten Kinder? Dann muss sie für diese wohl mit entscheiden. Selbst ist sie nur Erbin, wenn sie in einem Testament bedacht ist. Sage ich mal rechtlich unverbindlich.

Es sind ausschließlich Nachkommen des Erblassers erbberechtigt, außer es wurde Gegenteiliges testamentarisch verfügt.

Allerdings gehe ich "sicher" davon aus, dass auch die sorgeberechtigte Mutter dieser Erbausschlagung zustimmen muss, damit sie rechtverbindlich wird.

frage einen anwalt. GF ist nicht in der lage, rechtskräftig wirksame entscheidungen zu treffen