Unfallflucht? - beim Einparken unbemerkt den Vordermann touchiert

Folgendes hat meiner Familie und mir gestern den Sonntag vermiest. Wie hatten kaum zu Ende gefrühstückt, als es an der Tür klingelte - die Polizei - unser Auto sei in einen Unfall verwickelt. Mein Mann und ich also schnell zum Auto.

Dort sagte uns der Polizist wir hätten beim Einparken den Vordermann touchiert und uns unerlaubt vom Unfallort entfernt. Mein Mann war am Samstag abend im Dunkeln nach Hause gekommen und hat beim Einparken nichts bemerkt. Und wenn er etwas bemerkt hätte und Unfallflucht hätte begehen wollen, wäre er doch nicht dort stehen geblieben. An beiden Autos gab es Lackabriebspuren, laut Polizei passten die Höhen. Den endgültigen Beweis wird die Analyse der Lackspuren ergeben. Wenn das so ist, dann hat er wohl den Schaden verursacht und natürlich werden wir den dann bezahlen. Der Polizist fragte dann, ob er die Fahrerflucht einräumt. Er sagte, er könne doch keine einräumen wenn er nichts bemerkt hat.

Meine Fragen dazu: Kann man ihm tatsächlich Fahrerflucht unterstellen, nach dem Motto, sowas muß man bemerken? Ich war ja nicht dabei, aber so minimal wie der Schaden war (nicht die kleinste Delle, nur Lackabrieb) glaube ich sofort, daß er nichts gehört hat und sehen konnte man diesen Minimalschaden im Dunkeln ganz sicher nicht. Wer kann mir sagen, was da auf uns zukommen kann? Was kann es kosten eine Astra H Heckschürze neu zu lackieren? Welche Geldbuße / Fahrverbot ist möglich? Zahlt die Versicherung? Wie sollten wir uns im weiteren Verlauf verhalten, um die finanziellen Folgen möglichst gering zu halten?

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