Ich habe vor über einem Jahr von einem damals sehr bekannten online shop verschiedene Drogen in geringen Mengen gekauft. Gestern,also am 20.05. habe ich Post von der Polizei erhalten: Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen §29 BtMG. Die gekauften Substanzen sind aufgelistet, aber Teilweise falsch benannt, oder einmal auch ohne Mengenangabe. Das Problem jetzt ist, dass die Frist zur schriftlichen Stellungsnahme schon der 22.05 ist! Der Briefstempel ist vom 19.05, im Brief selbst steht 11.05 als Datum.. Abgesehen von der nicht einhaltbaren Frist, droht mir jetzt ab Montag eine Hausdurchsuchung oder schlimmeres?