Heute erhielt ich einen Brief von der Kreispolizeibehörde in dem mir folgende Straftat vorgeworfen wurde:

Straftat nach dem BtMG mit sonstigen Betäubungsmitteln (§29 BtMG)

Versuch: nein

Es handelt sich hierbei um den Kauf von geringen Mengen Cannabis.

Jetzt stellt sich die Frage, wie teuer es wäre, das Verfahren gegen eine Geldsumme einzustellen. Die einzigen Beweismittel sind alte Chatverläufe.

Wie teuer wäre außerdem ein Anwalt, der sich mit der Sache auseinandersetzt.

Sollte ich zur Polizei gehen und wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Könnt ihr mir sonst noch Tipps geben, was ich jetzt am besten machen soll?

Und wird dies im Führungszeugnis angeben?