Guten Abend Ich bin vor knapp 2 Monaten volljährig geworden und würde nun gerne den kleinen Waffenschein(für Silvester) beantragen. Nur habe ich mit 16 Jahren gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen indem ich 2 Gram Cannabis gekauft habe. Das Verfahren wurde aber bereits gegen eine Arbeitsauflage von 15 Sozialstunden eingestellt, da die Menge als Eigenbedarf zählte(die 15 Stunden, da es in der Nähe eines Schulgeländes war und als sog. "Denkzettel").

Gelte ich durch so eine Jugendsünde bereits als nicht Zuverlässig oder hat hier jemand bereits ähnliche Erfahrungen sammeln können?