Hallo,

eine fiktive Person X aus Rheinland-Pfalz hat eine Vorladung wegen Verstoß gegen das BtmG (geringe Menge XTC - 17 Pillen). X wird vorgeworfen, diese Anzahl Pillen im Darknet bestellt zu haben. X hat einen Anwalt eingeschaltet. Der Darknet-Verkäufer hat eine Kundenliste, in denen Name, Adresse sowie Bestellmenge von X stehen. Es kam zum Strafbefehl: 40 Tagessätze, Strafe im geringen vierstelligen Bereich, Mitteilung an die Führerscheinbehörde. X kann noch 14 Tage Einspruch gegen den Strafbefehl erheben.

X hat vorher noch nie eine Straftat begangen. X hatte noch nie Kontakt mit der Polizei. X wurde nie mit BTM erwischt und nie positiv auf BTM getestet. Wird die Führerscheinbehörde dennoch direkt eine MPU anordnen, wenn X keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt? X ist auf seinen Führerschein angewiesen. Blut- sowie Urintests würden negativ ausfallen, eine Haar-Analyse allerdings vermutlich positiv.