Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist nach Tod des Eigentümers? Beräumung/Kosten ...

Hallo,

eine Frage: ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Großvaters, das aber nach dessen Tod in den Besitz meiner Mutter übergegangen ist. Im Moment haben wir einen schlimmen Zwist und reden nicht miteinander. Ergo sitze ich das Wohnrecht an der vollständig möblierten Wohnung einfach aus. Ich habe allerdinsg die Heizungen abstellen lassen, da die Kosten immens waren und das auch der Vorschlag der Hauseigentümerin zu Zeiten war, in denen wir noch zusammen gesprochen haben. Nun habe ich ein bisschen Bauchweh, was mit der Wohnung ist, wenn die Besitzerin irgendwann verstirbt. Ich nehme an, dass die Wohnugn - sollte sich unser Verhältnis bis dahin nicht bessern, in einem recht schlechten Zustand sein dürfte. Es ist ein altes Bauernhaus - Staub und Mäuse wären da vorprogrammiert, auch, wenn wir alle paar Jahre mal nach dem Rechten schauen würden. Bin ich, wenn ich das Erbe abschlage aus dem Schneider oder kann mir dann der Nacheigentümer (ist das dann die Bank) irgend etwas wegen Beräumung etc? Im Zweifel müsste ich das dann tragen aber wie wird das allgemein gehandhabt? Ich habe im Moment kein Interesse mehr an dem Grundstück und würde daher von jedem Erbe zurücktreten, wenn es aktuell wäre. Das Wohnrecht wollte ich auch schon abgeben aber die Verhandlungsbasis war nicht gegeben, sodass ich erstmal nur aus Trotz darauf beharre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen? Und kann ich auch weiter auf das Recht pochen, auch, wenn ich dann nicht mehr zur Erbdiskussion stehe? Was würde denn so eine Beräumung ganz grob kosten? (5 Zimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Flur. Lebensmittel sind natürlich keine mehr in der Wohnugn aber das fängt ja schon beim Stift an und geht bis zur Gardiene - ist alles normal möbliert - kein Messitum oder sowas). Und bitte fangt keine Diskussionan an von wegen : Ihr müsst wieder zusammen reden. Ihr kennt die Umstände nicht - das tut hier nichts zur Sache - bitte lasst es.

Wohnrecht, Wohnung, Mietrecht, Erbrecht

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