"Aufmaß der Wohnung feststellen" - Neuer Eigentümer

Hallo.

Wir haben seit Dezember einen neuen Eigentümer unserer Mietwohnung (sprich: wir wohnen zur Miete, und das Haus hat den Eigentümer gewechselt).

Dieser hat jetzt angekündigt, eine Aufmaßfeststellung durchführen zu wollen, dazu möchte er zu einem Termin x ca eine Stunde uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).

Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.

Der neue Eigentümer hat zudem die Keller räumen lassen, die seiner Ansicht nach vollgestellt mit Sperrmüll waren. Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben. Diese 30 zahlen einen Mietaufschlag für den Keller und der Keller und alle Abstellräume sind Videoüberwacht.

Ich selber habe überhaupt keinen Schlüssel für Keller und Abstellräume und nutze die dementsprechend nicht. Meine anfrage nach einem Kellerverschlag zum abstellen meines Rades hat der letzte Eigentümer eben damit abgeschmettert, dass es nur 30 Verschläge gibt, der Hausmeister einige davon nutzt und alle anderen schon vermietet sind.

Ich habe gegen das bisherige Vorgehen des neuen Eigentümers so meine Vorbehalte. Darum frage ich erst mal:

Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Aufmaßfeststellung"? Was genau bedeutet das und was könnte der Vermieter damit anfangen, außer zu wissen, wie die Wohnungen bewohnt sind. Ich tendiere momentan dazu, mich daher auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zu berufen, weil er für die Maßfestsellung einfach irgend eine andere messen kann, da die baugleich sind.

Wohnrecht, Wohnung, Vermieter
Vermieter will keinen Klempner rufen

Guten Tag,

ich habe seit einigen Tagen das Problem,dass das Rohr zum Keller verstopft ist und der Abfluss des Nachbars über mir in mein Waschbecken sowie meine Waschmaschine laufen. Ich habe gerade den Vermieter angerufen und dieser war sehr frech am Telefon.

Ich bekomme im Moment Sozialhilfe und mir wird die Miete bezahlt. Nun gab es wohl ein Problem mit der Überweisung und das Amt hatte noch keine Miete überwiesen. Ich denke mal die haben den Verlängerungsantrag noch nicht fertig bearbeitet und deswegen dauert es etwas länger. Ich habe es dem Vermieter geschildert.

Besser gesagt er hat sofort danach gefragt als ich ihn anrief und mein Problem mit dem Abfluss geschildert hatte. Als ich ihm dann sagte,dass ich beim Amt einen Termin habe die tage und das regel sagte er dann nur "Ok machen Sie das,Tschüss" und legte auf.

Als ich dann erneut anrief ging ein Kollege ans Telefon und ich sagte ihm empört,dass sein Mitarbeiter aufgelegt hätte. Daraufhin sagte er mir so etwas in der art wie "Dann sollte man halt Miete erst mal überweisen". Richtig patzig. Ich zittere gerade richtig vor Wut. Jedenfalls hat der auch aufgelegt und meinte ich solle das im E-Mail verkehr noch einmal versuchen. Es ist das erste mal,dass so etwas mit der Zahlung passiert ist und nun frag ich mich was ich machen soll?

-Kann ich einen Klempner rufen und dann im Notfall die kosten die auf mich zu kommen einklagen?

-wenn ja,ist es für mich als Sozialhilfeempfänger möglich einen Anwalt einzuschalten bzw einen gestellt zu bekommen?

Ich habe dem Vermieter auch gesagt ich könne den Termin beim Amt dann nicht wahrnehmen weil ich jede halbe Stunde Wasser schöpfen muss WENN man sich darum nicht kümmert.Außerdem könnte die Wohnung komplett voll laufen. Er sagte dann erneut dann solle ich halt erst mal die Miete zahlen und das patzig ohne ende. Ich wäre euch für Hilfe dankbar ich weiß nicht wie ich nun vorgehen soll.

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