Wer behält die Küche?
Hallo, im Oktober habe ich mich nach 10 Jahren Ehe von meinem Mann getrennt. Er ist ausgezogen. Wir wollten alles ruhig klären, aber wie das eben manchmal so ist....
Er war bereits mit seiner neuen Freundin bei mir und hat von allem die Hälfte mitgenommen. Von Anfang an war klar, daß er mir die auf Maß eingebaute Küche nichts auseinander reißt und ich mit den beiden Kindern den fahrbaren Untersatz behalte. Alles andere hatte ich ihm zur Mitnahme frei gestellt.
Nun fühlt er sich irgendwie benachteiligt und stellt mich vor die Wahl..... Entweder darf ich die Küche (bereits bezahlt) oder das Auto (wird noch bei seiner Mutter von mir abgezahlt) behalten.
Wie das immer so ist, wissen ja alle Freunde immer ganz viel und versuchen nun mitzumischen. Jedoch ist mir zu Ohren gekommen, daß die Küche keinesfalls Bestandteil der Aufteilung sein kann, da meine Kinder (10 und 5 Jahre) bei mir leben. An die Kinderzimmer kann er wohl auch nicht ran, also bot ich ihm an, nachdem er schon einige Wertgegenstände abgeholt hat, er kann das Schlafzimmer komplett mitnehmen und ich behalte das Wohnzimmer.
Meine Frage nun.... Kann er mich einfach so vor die Wahl stellen... Entweder Küche oder Auto???? Ist das wirklich so, daß er keine Ansprüche an die Küche stellen kann, weil ich ja die Kinder bei mir habe???
6 Antworten
ihr wolltet alles ruhig klären
ja so fängt das meistens an, jedoch ist es erstmal in gang gebracht ändern sich die meinungen auch schnell
sei großzügig und gib ihm die küche und das auto, gib ihm was immer er haben möchte.
dadurch wird er dich in einer erinnerung behalten die es ihm später einmal sehr schwer machen wird mit seiner neuen freundin.
alles was ihr gemeinsam angeschafft habt hat auch die energie von euch beiden und es erinnert dich auch an ihn
du wirst immer sagen die küche habt ihr damals gemeinsam ausgesucht und gekauft und was auch immer, somit wirst du ihn immer in trauriger erinnerung behalten und nicht mehr davon loskommen.
am besten wäre es wenn du mit deinen kindern einen neuen start machst und mit deinen kindern eine neue wohnung nimmst in der er keine gemeinsame erinnerung mehr sein kann.
lass die vergangenheit hinter dir sie ist vorüber und man kann nichts mitnehmen davon.
geb dir und deinen kindern eine neue chance in einer neuen wohnung
und auch das auto solltest du so schnell wie möglich loswerden weil eben alles erinnerung ist.
es geht weiter und wenn es vor gericht geht wird der richter entscheiden was er zu zahlen hat und wofür er aufkommen muß
lass los und lebe
Scheint irgendwie doch nicht so gut abzulaufen, wie gehofft. Du hast 2 Kinder und da solltest du die Küche behalten dürfen. Wäre ja auch nicht so praktisch, eine massgenaue Küche auszubauen, da die anderswo nicht wirklich passt.Da die Kinder bei dir wohnen, brauchst du die Küche, die kann er dir nicht nehmen. Bei dem Auto sähe das anders aus. Auf wen ist das Auto zugelassen und wer hat den Fahrzeugbrief als Eigentümer ? Wenn ich richtig verstehe, zahlst du für das Auto bei der Mutter deines Ex die Raten. Hättest also nichts von dem Auto, wenn er es verlangt und du weiter die Raten bezahlst.Wenn du. oder dein Ex nicht Eigentümer des Autos seid, sondern eine andere Person, dann würde das Fahrzeug nicht in das gemeinsame Eigentum gehören. Dann könnte dich dein Ex auch nicht vor die Wahl stellen, Auto oder Küche. Die Kinderzimmer kann er freilich auch nicht für sich beanspruchen. Obwohl du schreibst, dass ihr alles einvernehmlich klären wollt, was auch die vernünftigste Lösung wäre, scheint hier, was Einvernehmlichkeit angeht, es doch nicht so zu sein.Wenn es seitens deines Ex jetzt heisst, entweder oder, dann würde ich mich, ohne dass der Ex davon etwas erfährt, von einem Anwalt beraten lassen. Zu klären wäre eben, wer Eigentümer des Autos ist. Man kann schliesslich nicht über Dinge verfügen, die einem nicht gehören.
Ein Gang zum Anwalt wäre sinnig. Normalerweise darfst du als Mutter von Kindern im Scheidungsfall alle Einrichtungsgegenstände behalten, die ein Fortführen des Haushaltes problemlos ermöglichen. Das wird dir sicher auch ein Anwalt sagen. LG
Unmögliches Verhalten! Vielleicht kann ein Anwalt helfen?
hi,
er darf dir die küche auf gar keinen fall wegnehmen da du noch kleinkinder hast die versorgt gehören. und das kannst du nur mit einer vollen Küche.
ist er der vater der kinder?? sicher doch oder??
aber das ist auch egal. mit dem auto kann er auch nichts machen sollange du ihn ab bezahlst. außer der wagen oder der kredit läuft auf ihm?.
es tut mir leid was dir gerade widerfährt aber es gibt immer ein neuen anfang.
denk an deine kinder bitte.
Lg.
Georg