Guten Morgen Schwarmintelligenz,
hab heute gleich in der Früh zwei Fragen zum Thema Mietrecht, splitte sie aber auf, weil die Themen unterschiedlich sind - wenn aber ein Crack hier ist, mag er bitte auch die andere Frage anschauen, dankeschön :-)
Zur Frage 1:
Ich hab jetzt in einigen Berichten gelesen, dass die Mietpreisbremse dadurch ausgehebelt wird, dass die Wohnung einfach zur WG erklärt wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird zur Berechnung der Mietpreisbremse nicht die tatsächlich vermietete Fläche, sondern die ganze Wohnung herangezogen.
Fiktives Beispiel:
Eine Wohnung mit Küche, Bad, Wohnzimmer und 3 Schlafzimmer (jeder Raum hat praktischerweise 10m²^^) wird als WG für 3 Leute vermietet. Der Mietpreis liegt ebenfalls bei rechenfreundlichen 10€/m²
Aus meinem Verständnis zur Sozialadäquanz würde ich sagen, dass der Mieter sein Zimmer - 10 qm und jeweils ein Drittel von Küche, Bad und Wohnzimmer "anmietet", also 20qm, womit die Maximalmiete bei 200€ liegen wüde.
Irgendwie nachvollziehen könnte ich noch, wenn vom Gesetzesgeber keine Aufsplittung der Gemeinschaftsräume erfolgt, also der Mieter für seinen Raum und alle Gemeinschaftsräume voll zur Zahlung verpflichtet werden kann, also 4 Räume, entspricht 40qm sind max 400€.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe wird für die Mietpreisgrenze JEDER Raum voll gerechnet, also auch die Räume, die ja definitiv nicht vom Mieter bewohnt werden, da dort ja zwei andere WG Mitbewohner wohnen. In dem Fall wären das dann 6 Räume, 60qm 600€ im Monat. Und das von jedem?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber so eine Lücke nicht erkannt hat bzw. noch nicht geschlossen hat... daher geh ich mal davon aus, dass ich es falsch verstanden habe und die 2. Alternative die richtige ist - was ich immer noch bedenklich finde.
Kann einer von euch meine Vermutung bestätigen? Oder kennt jemand schon Urteile zu der Thematik? Ich hab leider wie gesagt nur Artikel gefunden, dass immer mehr Vermieter WGs vermieten anstatt die komplette Wohneinheit an eine Partei, um die Mietpreisbremse zu umgehen, aber ich finde nirgends einen rechtlichen Ansatz für die Thematik.
Herzlichen Dank und ich wünsche einen guten Tag!
LG
Dommie