Es gibt in speziellen Fällen die Möglichkeit eine Auskunftssperre beim Bürgeramt einzurichten, damit niemand die eigene Meldeadresse abfragen kann. (Also nicht bloß die kleine Auskunftssperre für Werbezwecke etc. sondern die richtig große.) Diese wird für zwei Jahre erteilt. Ich glaube man muss danach weitere Beweise für die Aufrechterhaltung vorlegen.
Ich habe damals die Auskunftssperre bekommen wegen Gefahr für mein Leben und Stalking einer Person aus meinem sozialen Umfeld. Nun habe ich Sorge dass die Auskunftssperre nicht mehr besteht. Ich will umziehen und möchte dann wieder eine Sperre haben, da sie mich sehr gut geschützt hat. Jedoch kann ich jetzt keine weiteren Beweise für Stalking oder Gefahr für mein Leben vorlegen da der Täter mich ja aufgrund der Sperre nicht auffinden konnte.
Welche neueren Begründungen kann ich angeben um wieder die Sperre einrichten zu lassen im Zusammenhang mit meinem Umzug?