Mir wurde gesagt dass Dauergäste einer Wohnung automatisch rechtlich zu Mietern werden, auch wenn kein Vertrag besteht. Hierzu zwei Beispiele:
1. Peter ist vertraglich alleiniger Hauptmieter einer Wohnung. Kurz darauf ist sein Bekannter Fred Gast in seiner Wohnung. Er geht jedoch nicht wieder sondern bleibt jahrelang mit in der Wohnung. Wird Fred dann defakto gleichberechtigter Hauptmieter wie Peter oder wird Fred defakto Peters Untermieter auch wenn kein Vertrag besteht?
2. Wie ändert sich die Situation wenn sich der Hauptmieter Peter in den gesamten Jahren von seinem Gast Fred die komplette Miete jeden Monat geben lässt?