Kann man zu viel bezahlte Mietkaution zurückverlangen?

Vor ca. 18 Jahren zog ich in eine Wohnung ein - zur Miete. Die Kaution betrug damals so um die 2.200 Euro. Ich legte ein Mietkautionskonto an bei meiner Bank. Damals waren die Zinsen sehr hoch, so um die 3,5 %. Deshalb zahlte ich etwas mehr ein, so um die 3.400 Euro.

Mittlerweile sind die Zinsen auf so ein "Sparbuch" extrem niedrig - genauer gesagt 0,001 % Zinsen, aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB. Es lohnt sich also nicht mehr! Jedes Jahr schreibt mich die Bank an, dass ich die "Zinsen" in einem sogenannten Wiederanlageangebot für das S-Extrazinssparen erneut vereinbaren solle?

Ich ärgerte mich darüber, dass ich damals so viel eingezahlt habe. Die Bank hat mich damals davor gewarnt zu viel Kaution einzuzahlen. Ich wunderte mich damals über diesen Hinweis, warum der Bänker mich davon abgeraten hat - schließlich waren die Zinsen damals sehr hoch?

Jetzt rächt sich das oder vielmehr, jetzt ist mir klar, warum das keine gute Idee war.

Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert, ob es da eine andere Möglichkeit gibt die Mietkaution zu stellen. Es gäbe beispielsweise die Möglichkeit die Kaution in Gold in Form von Goldmünzen oder Silber zu hinterlegen - beim Vermieter. Ich bot das dem Vermieter an und der meinte, er muss sich erst beim Haus- und Grundbesitzverein darüber erkundigen?

Der Haus- und Grundbesitzverein meinte daraufhin, er habe das noch nie gehört? Mittlerweile geht das schon einige Wochen und Monate hin und her und jetzt wird es mir langsam zu blöd.

Da man ein Mietkautionskonto nicht einfach so kündigen kann, habe ich vor, wenigstens die zu viel bezahlte Kaution zurückzuverlangen von meiner Bank.

Wenn ich jetzt zu meiner Bank gehe und denen den Mietvertrag vorlege, worin die Mietkaution drin steht, dann müsste doch die Bank mir auf Verlangen die zu viel eingezahlten Beträge auszahlen oder etwa nicht? So das am Ende eben nur die im Mietvertrag vereinbarten 2.200,- Euro übrig bleiben? Oder muss der Vermieter dem zustimmen?

Ich könnte auch etwas einzahlen auf dem Sparkonto, aber kann ich auch etwas abheben bis zu der Summe, was im Mietvertrag vereinbart wurde?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Schließlich betrifft das Thema Millionen von Mietern in ganz Deutschland!

Geld, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Wirtschaft und Finanzen
Barunterhalt bei Selbstständigen für volljähriges Kind & Abtretungserklärung?

Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen zum Barunterhalt meines nun volljährigen Sohnes:

Zu mir: alleinerziehend seit 17 Jahren, keine weiteren Kinder, mein Sohn lebt immer schon bei mir, er bleibt weiterhin in meinem Haushalt wohnen. Ich bin beruflich selbstständig tätig.

1.) Der Vater hat noch ein zweites, jüngeres Kind aus einer anderen Beziehung und kommuniziert mit dessen Mutter nur noch via Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt hat ihm nun "geraten", dass unser Sohn eine Abtretungserklärung für den Barunterhaltsanspruch ihm gegenüber zu unterschreiben hat - als Bedingung, damit der Unterhalt weiterhin auf mein Konto fließen kann. Mit der Zeile darin "..der Vater tretet den Barunterhaltsanspruch an die Mutter ab..."

Wohl mit dem juristischen Hintergrund, dass mein Sohn zukünftig kein Unterhalt bei ihm einklagen kann, weil es wurde ja nicht auf das Konto des volljährigen Kindes überwiesen. Auf jeder Unterhaltsüberweisung steht aber bislang eindeutig im Betreff: Unterhalt für Kind, daher frage ich mich, ob hinter dieser Abtretungserklärung noch etwas anderes steckt (Vertrauen ist offensichtlich nicht vorhanden). Prinzipiell ist mein Sohn gewillt, diese zu unterschreiben. Ich möchte mich nur erkundigen, ob ihm oder mir dadurch keine Nachteile entstehen.

2.) Ich bin seit Jahren selbstständig tätig. Nun geht es um die Neuberechnung des Unterhaltes:

Wieviele Geschäftsjahre nehme ich als Grundlage zur Berechnung meines Nettoeinkommens? (Da es Schwankungen gab, wäre 1 Jahr bei mir nicht aussagekräftig...also 3?)

3 Geschäftsjahre als Grundlage:

3x Gewinn : 12 = Nettoeinkommen/Monat (ist diese Formel korrekt?)

Oder fließt hier noch der Naturalunterhalt (Miete, Essen etc.) oder weiteres mit ein?

Ist es sinnvoll, meine Steuerbescheide an den RA des Vaters zu schicken oder wo kann ich selber die Berechnung machen lassen (Anwälte mal ausgenommen)?

Ich danke jedem einzelnen für euren Ratschlag oder Hilfe.

Liebe Grüße, Nina

Recht, Abtretungserklärung, Barunterhalt, Wirtschaft und Finanzen

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