Lärmbelästigung durch Nachbarn - Fußboden - Mietrecht?

Liebe Bodenleger, Handwerker und Handwerksbegeisterte,

eine Frage an den Fachmann zum Thema Schallübertragung und Dämmung von Korkboden.

Die 3-Zi-Wohnung (Baujahr 1999) über mir, wurde von neuen Mietern bezogen.
Nur im zentralen großen Wohnzimmer wurde der bisherige Laminat entfernt und durch schwimmenden Korkboden (Klick oder Roll) ersetzt.
Ohne Trittschalldämmung, direkt auf die dünnen PVC-FLiesen (darunter Estrich). Die jungen Mieter haben diesen selbst verlegt, ich gehe von einem günstigen Boden aus dem Baumarkt aus. Dadurch ist die Schallübertragung in meine Mietwohnung erheblich stärker geworden als bei den Mietern davor. Kurz um, jeder Schritt, Alltagstätigkeiten sind überdeutlich und laut zu hören. Bei den Vormietern war nichts zu hören. Das greift natürlich auch in die Nachtruhe ein.

Meine Frage nun: liegt der Grund für die Schallübertragung an der fehlenden Trittschalldämmung oder an einer nicht-fachgerechten Verlegung des Korkbodens (Schallbrücken...) oder an beidem?

Die Frage zielt natürlich darauf ab, ob die Mieter den Trittschallschutz nachträglich selbst einbauen können oder ob ich mich an den Vermieter, eine große Wohnbaugesellschaft wenden soll. Da ist das Ergebnis ungewiss. Hier wäre noch ein Tipp hilfreich, mit welchen „Schlagwörtern“ ich auf den Vermieter zugehen könnte.

Vielen Dank vorab für das fachkundige Feedback!

Handwerk, Korkboden, trittschalldämmung, Fußbodenbelag
Barunterhalt bei Selbstständigen für volljähriges Kind & Abtretungserklärung?

Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen zum Barunterhalt meines nun volljährigen Sohnes:

Zu mir: alleinerziehend seit 17 Jahren, keine weiteren Kinder, mein Sohn lebt immer schon bei mir, er bleibt weiterhin in meinem Haushalt wohnen. Ich bin beruflich selbstständig tätig.

1.) Der Vater hat noch ein zweites, jüngeres Kind aus einer anderen Beziehung und kommuniziert mit dessen Mutter nur noch via Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt hat ihm nun "geraten", dass unser Sohn eine Abtretungserklärung für den Barunterhaltsanspruch ihm gegenüber zu unterschreiben hat - als Bedingung, damit der Unterhalt weiterhin auf mein Konto fließen kann. Mit der Zeile darin "..der Vater tretet den Barunterhaltsanspruch an die Mutter ab..."

Wohl mit dem juristischen Hintergrund, dass mein Sohn zukünftig kein Unterhalt bei ihm einklagen kann, weil es wurde ja nicht auf das Konto des volljährigen Kindes überwiesen. Auf jeder Unterhaltsüberweisung steht aber bislang eindeutig im Betreff: Unterhalt für Kind, daher frage ich mich, ob hinter dieser Abtretungserklärung noch etwas anderes steckt (Vertrauen ist offensichtlich nicht vorhanden). Prinzipiell ist mein Sohn gewillt, diese zu unterschreiben. Ich möchte mich nur erkundigen, ob ihm oder mir dadurch keine Nachteile entstehen.

2.) Ich bin seit Jahren selbstständig tätig. Nun geht es um die Neuberechnung des Unterhaltes:

Wieviele Geschäftsjahre nehme ich als Grundlage zur Berechnung meines Nettoeinkommens? (Da es Schwankungen gab, wäre 1 Jahr bei mir nicht aussagekräftig...also 3?)

3 Geschäftsjahre als Grundlage:

3x Gewinn : 12 = Nettoeinkommen/Monat (ist diese Formel korrekt?)

Oder fließt hier noch der Naturalunterhalt (Miete, Essen etc.) oder weiteres mit ein?

Ist es sinnvoll, meine Steuerbescheide an den RA des Vaters zu schicken oder wo kann ich selber die Berechnung machen lassen (Anwälte mal ausgenommen)?

Ich danke jedem einzelnen für euren Ratschlag oder Hilfe.

Liebe Grüße, Nina

Recht, Abtretungserklärung, Barunterhalt, Wirtschaft und Finanzen
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