Helfer im Garten vom Pflegeentlastungsbetrag abrechnen?
Der Pflegeentlastungsbetrag von 125,- Euro monatlich steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Ein Verwandter, der pflegebedürftig ist, hat mich heute gefragt, ob auch Gartenhelfer unter den Dienstleistern für den Pflegeentlastungsbetrag fallen. Da es sich um normale Gartenarbeiten, wie Unkraut jäten etc. handelt, hätte ich jetzt ja gesagt, aber im Internet finde ich dazu keine aussagekräftigen Artikel o.ä.
Hat jemand von Euch - vielleicht auch aus Erfahrung - Ahnung davon und weiß, ob auch diese "niedrigschwelligen" Arbeiten darunter fallen?
4 Antworten
Im Prinzip geht das. Das Problem ist aber, dass da nur zertifizierte Anbieter wie Pflegedienste zugelassen sind. Und die haben schon exorbitante Stundensätze. (Von denen natürlich bei der konkreten Haushaltshilfe nicht so arg viel ankommt.) Die Behindertenverbände arbeiten aber daran, das zu ändern. Ein Ausweg ist es vielleicht, das über stundenweise Verhinderungspflege abzurechnen. Da ist auch Nachbarschaftshilfe möglich. Alles Gute!
Gartenarbeiten dürfen nicht über die Gelder der Pflegekasse, sei es Kombileistung, Verhinderungspflege und oder die zusätzlichen Entlastungsleistungen abgerechnet und erbracht werden.
Gartenarbeiten dürfen nicht über die Gelder der Pflegekasse, sei es Kombileistung, Verhinderungspflege und oder die zusätzlichen Entlastungsleistungen abgerechnet und erbracht werden.
Denn gartenarbeit hat nun wirklich nichts, aber auch gar nicvhts mit Pflege und Betreuung zu tun.
Grüße von einem Krankenpfleger, Pflegedienstleiter und Pflegeberater
Ja eigentlich schon. Das Problem ist: die Entlastung darf ausschließlich ein Pflegedienst machen, keine Privatperson. Und ihr müsst gucken ob der Pflegedienst sowas überhaupt anbietet.
Also in unserem Bundesland werden auch Nachbarschaftshelfer, die die Voraussetzungen zur Abrechnung erfüllen, anerkannt.
Diese zusätzlichen Entlastungsleistungen sind NICHT für Gartenarbeiten vorgesehen. Gartenarbeiten haben nichts mit Pflege zutun.
Nein, das geht nicht. Da lacht die Pflegekasse.
Man bekommt nicht mal einen vernünftigen Einkaufstrolley zur Entlastung.
Ein Garten hat aber auch nichts mit körperliche Pflege zu tun.
Was ich mich halt frage, es werden haushaltsnahe Dienstleistungen erwähnt, darunter fallen steuerrechtlich auch Gartenarbeiten, aber das muss ja nicht heißen, dass das auch so für die Pflegeversicherung gilt.
Lol. Bei Pflegegrad 1kannst du von diesen Entlastungsleistungen auch Pflegeeinkaufen. Ab PG 2 geht das dann nicht mehr.
Also sind lediglich Arbeiten im Haus abrechnungsfähig, außerhalb des Hauses nicht? Körperpflege kann der Pflegebedürftige vom Entlastungsbetrag nämlich nicht abrechnen.