Mein Onkel hat im Dezember 2004 eine kapitallebensversicherung abgeschlossen, die jetzt nach 15 Jahren fällig ist. Allerdings ist er Empfänger von Sozialleistungen (Hartz 4) und befürchtet, dass ihm die Auszahlung seiner Kapitallebensversicherung angerechnet wird. Hierbei handelt es sich um nicht mehr als 7500 €.
Ich konnte allerdings rausfinden, dass die Lebensversicherung Vermögen darstellt und kein Einkommen. Und das ist einen bestimmten Freibetrag gibt bei Vermögen. 150 € pro Lebensjahr. Da mein Onkel 51 Jahre alt ist, betrüge der Freibetrag also 7650 € an Vermögen. Daher sollte sich mein Onkel die Lebensversicherung ohne weiteres auszahlen lassen können. Das Amt sollte an das Geld nicht rankommen. Und dieses auch nicht anrechnen dürfen.
Habe ich irgendwas übersehen? Irgendeinen Denkfehler? Wir wollen natürlich verhindern, dass er auf Amts Wegen eine Sperre rein gedrückt bekommt. Falls ich einen Denkfehler habe, könne man mir eventuell Alternativen nennen. Vielen Dank