Wird eine Kapitallebensversicherung an Hartz 4 angerechnet?
Mein Onkel hat im Dezember 2004 eine kapitallebensversicherung abgeschlossen, die jetzt nach 15 Jahren fällig ist. Allerdings ist er Empfänger von Sozialleistungen (Hartz 4) und befürchtet, dass ihm die Auszahlung seiner Kapitallebensversicherung angerechnet wird. Hierbei handelt es sich um nicht mehr als 7500 €.
Ich konnte allerdings rausfinden, dass die Lebensversicherung Vermögen darstellt und kein Einkommen. Und das ist einen bestimmten Freibetrag gibt bei Vermögen. 150 € pro Lebensjahr. Da mein Onkel 51 Jahre alt ist, betrüge der Freibetrag also 7650 € an Vermögen. Daher sollte sich mein Onkel die Lebensversicherung ohne weiteres auszahlen lassen können. Das Amt sollte an das Geld nicht rankommen. Und dieses auch nicht anrechnen dürfen.
Habe ich irgendwas übersehen? Irgendeinen Denkfehler? Wir wollen natürlich verhindern, dass er auf Amts Wegen eine Sperre rein gedrückt bekommt. Falls ich einen Denkfehler habe, könne man mir eventuell Alternativen nennen. Vielen Dank
3 Antworten
Wenn er schon ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezieht, dann muss er diese Versicherung bei Antragstellung angegeben und nachgewiesen haben, demnach ist dann die ausgezahlte Versicherung Vermögen und kein Einkommen und ist bis zum ALG - 2 Schonvermögen ohne Anrechnung auf den Bedarf.
Zu deinen genannten 150 € pro Lebensjahr, kommen noch einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen dazu.
Naja theoretisch gab's Hartz IV ja erst ab 01.2005. Wenn er also seine Lebensversicherung angegeben hat, welche er 12.2004 abgeschlossen hat, dann war die vermutlich uninteressant für das Amt. Eine Nachfrage, OB dies aber geschehen ist, halte ich für gefährlich, falls dem nicht so ist.
Nicht nur theoretisch !
ALG - 2 gab es erst ab 2005 und uninteressant war da nichts, es hätte angegeben und nachgewiesen werden müssen, egal ob es zu einer Anrechnung gekommen wäre oder nicht.
Da muss auch nicht nachgefragt werden, weil Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen selber unaufgefordert gemeldet und nachgewiesen werden muss.
Und dann kommt es nach dem Zuflussprinzip ggf.zur teilweisen Anrechnung.
https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/welche-altersvorsorge-ist-hartz-iv-sicher/
Hier guck einmal nach, was geht und was nicht gehen wird?
Ich würde Deinen Gedanken vorbehaltlich der Tatsachen, daß hier keine Rechtsberatung erfolgen darf und daß ich kein Jurist bin, zustimmen.
Wichtig ist nur, daß der Onkel beim Stellen des Erstantrags auf ALG 2 die Versichherung bereits als Vermögen angegeben hat.
Nun, da er seine Arbeitslosigkeit weit vor dem Abschluss dieser Lebensversicherung erlangt hat, konnte er es nicht dem Amt im Erstantrag melden. 🤷
Ich weiß nicht, ob er es damals angegeben hat. Das weiß er ja selbst nicht einmal. Sollte dem nicht so sein, was dann?