Hauptforderung bezahlen, aber Widerspruch gegen die Inkassokosten?

9 Antworten

Das wichtigste zuerst. Wissen die Gläubiger das du in 14 Tagen zahlst? Oder versucht das Inkasso sich überall dazwischen zu klemmen? Das du die offene Summe begleichen musst steht wohl außer Frage, was jedoch fraglich ist, ob du überhaupt die Inkasso Kosten tragen musst. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies nämlich nicht erforderlich. Der wichtigste Punkt dabei, ist das Inkasso offiziell registriert und seriös? Sind die Kosten im Rahmen diese gefordert werden? Oder gab es gar Absprachen mit den Gläubigern selbst?

Ist das Inkasso Büro nicht lizenziert bzw registriert musst du auch deren Kosten nicht zahlen.

Auf der Seite des Verbraucherschutz gibt es ein Tool wo du einige Fragen beantworten musst und danach wird dir schon gesagt ob du zahlen musst oder nicht und unter welchen Vorraussetzungen du nicht zahlen musst inklusive Musterbrief/Schreiben.

Hi. Ich habe einen Brief bekommen über einen gerichtlichen Mahnbescheid und werde die Hauptforderung innerhalb der 14 Tage bezahlen.

Dann tu das (und zwar an en Gläubiger direkt), und lege form- und fristgerecht Widerspruch gegen die Gesamtforderung ein. Ansonsten ergeht nach Ablauf der Frist ein VB gegen dich.

Ich werde aber wiederspruch gegen die Zusatzkosten einlegen

Nein, sondern du legst bitte Widerspruch gegen die gesamte Forderung ein - die du dann ja bereits bezahlt hast. Solte es sich um ein Inkasso handeln, schreibst du selbigem einmalig per Einwurfeinschreiben, dass du der Forderung vollumfänglich widersprichst, die Summe bereits (zzgl. angemessener Mahnkosten, das sind ca. € 2,50 je Mahnschreiben plus evtl. Bankspesen, Inkassokosten ignorieren) direkt an den Gläubiger geleistet hast und keine weiteren Zahlugnen leisten wirst. Einer Datenweitergabe an Dritte widersprichst du vorsorglich. Danach alle weiteren Bettelbriefe des Inkassos (denn mehr ist das nicht) in die Papiertonne werfen.

Schwer zu sagen. Wenn es zum Magenbescheid kommt, dann warst du wohl auch um Verzug.

Dann können gewisse Zusatzkosten schon berechtigt sein.

In dem Fall werden diese zusatzkosten dann tituliert und sind zusätzlich Zinsen 30 Jahre lang vollstreckbar.


MamaAlima 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 08:29

Dann bezahle ich eben erst die Hauptforderung und wenn am 1 Geld kommt den anderen Teil :)

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Guten Morgen.

Ich würde umgehend alles bezahlen. Dann hat das Inkassounternehmen nichts mehr zu meckern. Widerspruch kann man dann noch immer einlegen.

Mit freundlichen Grüßen.

Die Sache liegt zunächst in der Hand der Inkasso-Firma.
Und die werden ihr Geld bekommen.
Da führt kein Weg vorbei.
Besser das Ganze als Lehre ansehen und beim nächsten
Mal die Rechnungen pünktlich bezahlen.


MamaAlima 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 08:27

Ich habe keine Mahnung bekommen da die an die falsche Adresse gegangen sind anstatt an mich persönlich!

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FWGAK  13.10.2021, 08:32
@MamaAlima

Dann drück ich dir mal die Daumen dass dir die Ausrede was nützt.

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FordPrefect  13.10.2021, 09:58
Und die werden ihr Geld bekommen.

Ja - aber vom Auftraggeber.

Da führt kein Weg vorbei.

Für den Schuldner sehr wohl. Sofern der Gläubiger ein "geschäftserfahrener Gläubiger" ist, ist es ihm nämlich nach laufender Rechtsprechung zuzumuten, seine Finanzbuchhaltung selbst zu erledigen. Er darf sich natürlich gerne eines Dritten bedienen, der ihn dahingehend unterstützt, aber dessen Kosten sind gerade *nicht* umlagefähig, wenn der Schuldner Verbraucher ist.

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