Schulden - Überblick verloren?

Hallo Freunde,

das ist für mich ein sehr ernstes Thema, ich bitte von Antworten wie "selber schuld" abzusehen, ich habe lange darüber gegrübelt und es kostet mich Mut darüber so zu sprechen.

Ich stecke leider seit knapp ungefähr 8 Monaten in Schulden. Es fing damit an, dass ich über Klarna (..ist bekannt dafür) mir immer Sachen auf Rechnung bestellt habe und teilweise dann

einfach die Zahlungsfrist aufgeschoben habe. Klarna hatte eine Kreditkarte, diese habe ich auch sehr ausgiebig genutzt, bis ich gemerkt habe das ich das alles gar nicht zahlen kann.

Bisdahin hatte ich aber schon sehr viele Sachen bestellt, und draußen bezahlt etc. pp.

Dann habe ich manchmal alles dafür ausgegeben, und dann hatte ich kein Geld mehr für z.B die Auto-Versicherung oder den Handyvertrag. Ich schätze derzeit meine Schulden auf ca. 10.000€

Ich habe einen Vollzeitjob, und könnte das Geld innerhalb von Raten zahlen, mein eigentliches Problem ist aber das ich den Überblick verloren habe, und auf sämtliche Mahnbescheide nicht mehr reagieren konnte.

Ich befinde mich in einem Teufelskreis und habe irgendwann angefangen das alles vorerst zu ignorieren, weil ich keinen anderen aAusweg gefunden habe, ich weiß, dass das falsch ist.

Sicherlich würden die Inkasso-Firmen Ratenzahlungen akzeptieren, ich brauche allerdings große Hilfe bei der Verwaltung und Organisation...

Privatinsolvenz etc. kommt im Moment nicht in Frage, ich bin guter Dinge das man das noch so klären kann, noch ist es nicht zu spät.

Habt ihr Tipps für mich? Ich bin wirklich verzweifelt. Vielen Dank.

Viele Grüße

Insolvenz, Finanzen, Steuern, Geld, Wirtschaft, Recht, Inkasso, schuldner, Wirtschaft und Finanzen
Kann man von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

In einer Erbengemeinschaft - bestehend aus 5 Erben - wurden zwei alte Häuser versteigert. Die Häuser sind in einem katastrophalen Zustand. Der Gutachter sagt, man kann diese Häuser nicht mehr vermieten - nur das Grundstück ist etwas wert.

Also Abriss und Neubau!

Einer von den Miterben wohnte sein Leben lang in eines dieser Häuser - ohne dafür Miete oder Mietnebenkosten zu zahlen. Es wurden Unterlagen gefunden, worin die Behörden dem Erblasser untersagt haben, das andere Haus zu vermieten - es bestehe Einsturzgefahr! Das alte Haus wurde daraufhin von den anderen Geschwistern leer geräumt und den alten Mietern wurde gekündigt - das war vor ungefähr 10 Jahren.

Aus irgendeinem Grund warf zu Lebzeiten der Erblasser seinen Sohn aus seiner alten Wohnung. Der Sohn drang daraufhin in das andere alte leer stehende Haus ein und vermietete die Räumlichkeiten illegal - also schwarz. Er gab sich als Eigentümer aus und kassierte die Mieten in bar.

Zwischenzeitlich wurden die beiden Häuser von dem neuen Eigentümer zwangsgeräumt und die anderen Geschwister verklagten den Miterben daraufhin, weil er seinen Anteil an den Nebenkosten nicht bezahlt hatte. Das waren aber lediglich ein paar tausend Euro - ist also kaum der Rede wert.

Aber, jetzt kommt der Hammer, aus irgendeinem Grund verlangten die Geschwister jetzt auch noch anteilig die Mieten - die der Miterbe in diesem Haus kassiert hat? Der Oberhammer war, dass das Landgericht den Streitwert auf sage und schreibe 150.000 Euro erhöht hat - für 1 Jahr Miete? Also, das heißt im Klartext, dass für diese vergammelte Bruchbude eine monatliche Miete von über 12.500 Euro angesetzt wurde? Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe... Selbst im teuren München wäre für einen Neubau solche horrenden Mieten nicht zu erzielen.

Außerdem müsste ich dafür auch noch nachträglich Steuern zahlen. Ich muss dem Verfahren zustimmen - sollten die anderen Geschwister den Prozess gewinnen. Ich würde dann ebenfalls einen Anteil von ca. 30.000 Euro bekommen.

Das hört sich zwar gut an, bin aber im Zweifel, ob das überhaupt rechtens ist. Denn wenn jemand illegal in ein Haus eindringt und irgendwelche illegalen Mietverträge macht, dann ist das höchstens eine Sache für den Staatsanwalt. Man kann doch nicht von jemanden Miete verlangen oder anteilig, wenn dieser Miterbe gar keinen Verwaltungsauftrag von der Erbengemeinschaft erhalten hat? Das ist nämlich zwingend notwendig bei einer Erbengemeinschaft - sonst geht da gar nichts!

Außerdem steht es ja auch im Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr vermietet werden darf - es ist ein Abbruchgebäude! Ich beteilige mich doch hier nicht an Schwarzgelder - die sich hier jemand ergaunert hat. Ich habe so das Gefühl, dass der Staat da mit abkassieren will und natürlich auch die Rechtsanwälte.

Wie seht Ihr das? Kann der oder die Eigentümer von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

Miete, Recht, Erbrecht, Wirtschaft und Finanzen
Wie berechnet ihr als Handwerker eure Anfahrtskosten oder -pauschale?

Hallo,

es geht um ein Kleinunternehmer (Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter), der im Bereich Gartenarbeiten unterwegs ist.

Gartenpflege, Hecke schneiden, kleine Bäume fällen.

Aufgrund der Einfachheit soll eine Anfahrtskostenpauschale erstellt werden die sich nach verschiedenen KM-Radien in Zonen abstufen soll.

Als interne Berechnungsgrundlage um eine solche zu erstellen, sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden.

-Preis pro gefahrenen Kilometer

-Fahrtzeit

Um es ganz sauber zu berechnen, ist mir klar, dass die einzelnen Kostenpostionen des entsprechenden Fahrzeugs auf den Kilometer berechnet werden müssen.

Des weiteren habe ich die Information, dass der Stundenverrechnungssatz für die Anfahrt 10-20% unter dem für die Arbeit liegen sollte.

Meine Fragen dazu:

1.)Wie viel Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet ihr dem Kunden ?
Was ist Stand heute Herbst 2021 üblich und auch vom Kunden in der Regel akzeptiert ?

2.) Wie berechnet ihr eure Anfahrtskostenpauschalen ?

3.)Welchen Betrag nehmt ihr als Anfahrtskostenpauschale im Umkreis von 10km, 20 km (einfache Strecke)?

4.)Für die meisten Kundenfahrten wird ein Anhänger benötigt. Packt ihr die KFZ-Kosten des Anhängers in die Position Fahrtkosten oder habt ihr dieses in eurem Stundenverrechnungssatz drin ?

5.) Berechnet ihr nur die einfache Strecke oder berechnet ihr die An- und Abfahrt, wenn nach dem Kunden kein weiterer Kunde angefahren wird und wieder zur Betriebsstätte zurückgekehrt wird ?

Selbständigkeit, Recht, Betriebskosten, Handwerker, Kalkulation, anfahrtskosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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