Hallo, dies ist unser Sachverhalt, wir haben ein Grundstück in dem im Grundbuch ein landwirtschaftliches Wegerecht eingetragen ist. Das Problem ist nur, wir möchten nun die Hofauffahrt neu Pflastern und wissen nicht für welches Gewicht wir dieses Pflaster auslegen müssen. und wenn es für das Gewicht der heutigen Maschinen (40 Tonnen) ausgelegt werden müssen, wer übernimmt dann die Zusatzkosten, die für den zusätzlichen Unterbau für solche Gewichte nötig ist? mit freundlichen Grüßen, Christin