Ausbildungsbetriebwechsel: Unwohlsein, Aufhebungsvertrag & Konsequenzen?

Hallo liebe Community,

vielleicht findet sich ja jemand unter euch hier mit dem selben Problem oder hat es eventuell sogar schon hinter sich gebracht:

Ich bin bald mit dem ersten Ausbildungsjahr fertig und würde gerne in den Sommerferien den Ausbildungsbetrieb wechseln. Gründe dafür sind folgende:

  • Ich fühle mich unwohl in dem jetzigen Betrieb und bekomme ständig mit wie auch andere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen (großes Unternehmen, dass aber wenig auf die persönlichen Belange seiner Arbeitnehmer setzt und diese "klein hält" und regelrecht ausbeutet)
  • meine Aufgaben entsprechen nicht denen meines Ausbildungsberufes (das haben sowohl ich als auch ein Azubi-Kollege von mir bereits mehrfach angesprochen, aber geändert hat sich nur kaum etwas dabei)
  • Überstunden werden in keiner Weise vergütet oder als Zeitausgleich notiert und alles was zu viel gearbeitet wird, "schenkt" man praktisch dem Unternehmen (es wird sogar erwartet, dass man mehr arbeitet und länger bleibt), wodurch meines Erachtens die schulischen Leistungen bei mir drunter leiden

Als letzter Punkt gefällt mir die Branche nicht. Ich bekomme eventuell die Chance (Wahrscheinlichkeit recht hoch) durch Kontakte bei einem anderem Unternehmen anzufangen, dass in einer anderen Branche tätig ist, die mir auch viel mehr zusagen würde.

Nach der dargestellten Situation, in der ich mich befinde, nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich mein Unternehmen verlassen möchte, reicht es theoretisch (wie ich mehrmals im Internet gelesen habe), wenn ich einen Aufhebungsvertrag vorbereite und diesen unterzeichnet meinem Unternehmen vorlege (erst wenn ich die neue Stelle sicher habe, das ist klar). Wird mein Unternehmen da so einfach zustimmen bzw. wie ist das in der Regel der Fall? Und muss ich mit Konsequenzen wie z.B. Schadensersatzzahlungen rechnen oder eher nicht, da ich die Ausbildung ja weiter mache?

Sobald ich die Zusage von dem neuen Betrieb habe will ich schnellst möglich aus meinem jetzigen Betrieb weg, da ich es an manchen Tagen kaum aushalte und mich wie rumgeschubst fühle. Natürlich gibt es ja auch gute Tage, jedoch würde ich das hauptsächlich wegen der Branche tun. Aber reicht das als Grund aus? Also Unwohlsein?

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Mündlicher Pachtvertrag: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten?

Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir möchten ein Baugrundstück in einem Wohngebiet kaufen, das der jetzige Eigentümer seit 15 Jahren einer Person überlassen hat. Laut Eigentümer gibt es keine Verbindlichkeiten, auch keine schriftliche Pacht. Er hat lediglich erlaubt, dass sein Grundstück genutzt werden kann und bekommt auch kein Entgelt hierfür (Pacht). Der Nutzer/ Pächter hat hauptsächlich Spermüll auf dem Grundstück gelagert. Es ist verwildert und nur an 2 kleinen Stellen kann man sehen, dass Gemüse angepflanzt wird. Er hat das Grundstück eingezäunt und abgeschlossen. Der Eigentümer hat nun den Pächter darüber informiert, dass das Grundstück verkauft wird und dieser hat ihm zugesichert (auch nur mündlich), dass er dieses in 6-8 Wochen räumen wird. Da unser Notartermin nun nächste Woche stattfindet, wissen wir nicht, ob wir etwas beachten müssen. Muss ein gesonderter Punkt in den Notarvetrag? Evtl, dass der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt und eine Frist gesetzt hat? Wir wussten bisher nichts von einer Pacht, da der Eigentümer nie von Pacht sprach. Handelt es sich überhaupt um eine Pacht, wenn die Nutzung kostenlos ist? Was können wir tun, wenn der Pächter das Grundstück nicht räumt? Haben wir als neue Eigentümer überhaupt Rechte? Können wir erst in 2 Jahren bauen? Wenn überhaupt... Wir würden gerne in Absprache mit dem Pächter das Schloss austauschen, sodass er noch räumen kann und wir mit Vermesser und Baufirma unser Grundstück betreten können. Wir würden ihm auch die Möglichkeit geben, das Gemüse zu ernten, denn unser Bau sollte erst im Herbst starten. Nur leider gelingt und keine Kontaktaufnahme und wir sind so verunsichert, dass wir nicht wissen, ob wir das Grundstück kaufen sollen.

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