Aushilfe Netto nicht mehr erscheinen

So hallo erstmal, Also, ich habe mich vor 3 wochen bei Netto beworben und wurde direkt genommen, habe seit letzter woche 3 mal gearbeitet und habe schon die Schnauze voll, es ist nicht so dass ichcfaul wäre oder sk etwas jn der art, ich habe bereits 2 jahre als aushilfe gearbeitet, aber diese arbeit bei netto finde ich einfach nur schrecklich. Jeder ist unsympathisch, lassen mich die schweren kästen ( bier etc.)schleppen, meckert rum wenn ich nicht direkt weiss in welches regal ein artikel kommt ( woher soll ich das denn alles wissen nach 3 arbeitstagen, und das war auch schon am 1. Tag so ) und zudem erklaert der chef mir nichts richtig, wenn ich fragen oder probleme hab, usw ... Jetzt meine frage, kann ich dort einfach nicht mehr erscheinen und morgen früh ein schreiben hinterlassen wo drin steht, dass ich aus orthopädischen Grunden und schulischen nicht mehr arbeiten kann ( ich habe extreme rueckenschmerzen nach jedem arbeitstag von schweren schleppen, und ich bin nicht gerade schlecht gebaut) ? ... in meinem Arbeitsvertrag steht 1 jahr dauer, allesdingst hat der vertriebsleiter zu mir in einem persönlichen Gespräch zu beginn meines vertrages erklärt, dass ich, wenn ich es mir nach 2-3 anders ueberlegen sollte, aufgrund von schulischen Gründen o.ä., dass ich grad einen 2 zeiligen text abgeben soll mit der Begründung meienr Kündigung ...

Was kann ich machen um die Arbeit SOFORT zu beenden ? Einfach nichtmehr hingehen ? Habt ihr Erfahrungen damit ?

Ps. Ich habe bereits eine zusage als aushilfe bei einem anderem Unternehmen, was mir deutlich mehr spass bereitet. Ich bin 18jahre alt

Kündigung, Recht, Minijob, Vertrag, Aushilfe, Einzelhandel, Kaufmann, Netto
Kündigung des Klavierunterrichts

Hallo Leute, ich habe ein Problem.

In meinem Unterrichtsvertrag vom (Privat-)Klavierunterricht steht:

(1) Vertragsbeginn ist der 01.10.2013. Der Vertrag ist befristet auf ein Unterrichtssemester. Das Unterrichtssemester beginnt am 01.10. und am 01.04. eines Kalenderjahres und endet mit Ablauf des darauffolgenden 31.03. bzw. 30.09. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Unterrichtssemester, sofern er nicht gemäß Absatz 3 gekündigt wird. (2) Soweit der Vertragsbeginn während des Unterrichtssemesters erfolgt, endet der Vertrag abweichend von Ziffer 2 Absatz 1 Satz 2 mit Ablauf des auf das laufende Unterrichtssemester folgenden Unterrichtssemesters. Alle übrigen Bestimmungen des Absatzes 1 bleiben unberührt. (3) Der Unterrichtsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sowie zum Ende jedes weiteren Unterrichtssemesters gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Ich habe die Kündigungsfrist eingehalten und der Lehrerin die Kündigung per Post und eine E-Mail mit 'Begründung' zukommen lassen. Sie hat sich aber nicht mehr gemeldet.

Mir stellt sich nun die Frage, ob ich heute theoretisch noch einmal Unterricht hätte, da das Semester ja erst am 30.09. endet. Andererseits hatte ich nach der Kündigung des Cellounterrichts in der Musikschule nach den Sommerferien auch keinen Unterricht mehr - und da betrug die Kündigungsfrist auch sechs Wochen vor dem 30.09.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Musik, Kündigung, Klavier, Unterricht, Vertrag, Lehrer
Internetanschluss - mit 16 Jahren

Liebe Community,

meiner Schwester (25) ist es zu kompliziert bzw. zu aufwendig unseren Internetanschluss daheim von der Telekom zu kündigen und bei einem anderen, meiner Meinung nach besseren, Anbieter abzuschließen. Ich habe ihr die Vorteile und die schnellere Leitung erklärt und sie findet es prinzipiell auch nicht schlecht. Wahrscheinlich zieht sie nächstes Jahr aus und meine Mutter und ich haben uns geeinigt, dass ich das ganze dann übernehme, da sie und alle anderen wissen, dass ich mich hier am besten mit so etwas auskenne. Da es noch unsicher ist, ob meine Schwester überhaupt auszieht, sie den Vertrag nicht ändern bzw. kündigen will und die Mindestlaufzeit immer ein Jahr beträgt wollte ich fragen ob es möglich ist, einen Vertrag für Internet und Telefon abzuschließen.

Da ich ab nächsten Monat Schüler-BAföG beziehe (Höchstbetrag) ist es für mich nicht möglich €216 im Monat für Schulbedarf auszugeben (nur knapp €50 für eine Monatskarte; Kopiergeld sind maximal €5 im Schuljahr). Das was überbleibt kann ich also für mich verwenden. Nun möchte ich ab spätestens im November 2014 parallel zum anderen Vertrag meiner Schwester einen zweiten Anschluss abschließen (unter meinem Namen).

Ist so etwas dann schwebend unwirksam oder total legitim? Soweit ich weiß, darf ich mit 16 Jahren auch Handyverträge selbstständig abschließen. Vielen Dank für die Antworten.

Internet, Telefon, Vertrag, Anschluss, Vertragsabschluss, Legitimität

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