Vertragsbruch bei Züchterin,Verlangt welpe zurück?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn du den Welpen mit einem Kaufvertrag gekauft hast, dann ist der Hund dein Eigentum - grundsätzlich kannst du damit machen, was DU willst.

Ein Züchter kann auch nicht einfach in einen Kaufvertrag schreiben, dass du den Hund nicht weitergeben oder weiterverkaufen darfst, denn das wäre eine Eigentumsbeschränkung, die gesetzlich gar nicht zulässig ist.

Ein Züchter darf sich ein Vorkaufsrecht einräumen, aber dann muss auch der Kaufpreis genau beziffert sein. Dann müsstest du im Fall der Fälle den Hund zuerst der Züchterin zu genau dem vereinbarten Preis anbieten.

Da dies sicher nicht so im Kaufvertrag steht, kann die Züchterin dir überhaupt nichts und sie hat keinerlei Rechte mehr an dem Hund. Lass dich also nicht unter Druck setzen.

Anders sähe es natürlich aus, wenn der Hund noch nicht vollständig bezahlt wäre. Würde dann im Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung drin stehen, dann müsste der Hund an die Züchterin zurück.

Ist der Hund noch nicht vollständig bezahlt, der Eigentumsvorbehalt fehlt aber im Kaufvertrag, dann hat die Züchterin nur ein Anrecht auf das noch fehlende Geld - aber kann trotzdem den Hund nicht zurückverlangen.

Alles Gute für dich

Daniela


Jesjes1998 
Beitragsersteller
 07.02.2017, 10:56

Er ist vollständig bezahlt. Sie hatte mir jetzt aber geschrieben sie könnte ihn jetzt holen ohne weiteres. Und würde mir vertragsstrafe setzen von 300€ plus ihre Fahrtkosten. Oder ich geb ihn freiwillig ab... Ich bin echt überfordert. Sollte ich mir einen Anwalt suchen?

dsupper  07.02.2017, 11:01
@Jesjes1998

Nein, da brauchst du keinen Anwalt.

Die Dame hat KEIN Recht, den Hund abzuholen und eine Vertragsstrafe kann sie dir ebenfalls nicht aufbrummen. Solche Verträge sind sittenwidrig und somit gar nicht rechtsgültig.

Mach die Tür nicht auf und ansonsten, wenn sie dich weiter belästigt, kannst du sogar die Polizei einschalten (wegen der Belästigung).

Lass dich nicht einschüchtern - die Frau kann dir überhaupt nichts!

Kaufvertrag = Ware gegen Geld

Das uneingeschränkte Eigentumsrecht geht auf dich über (die nur möglichen Einschränkungen habe ich oben aufgelistet, mehr gibt es nicht!)

Timon679  18.04.2020, 13:04
@Jesjes1998

Würde ich mal vorsorglich, ja. Aber du bist definitiv im Recht

Nach dem Hundekauf gehört der Hund dir mit allen Rechten und Pflichten.

Der Züchter hat gar keine Rechte mehr am Hund, ganz egal was im Vertrag steht.

Jeder seriöse Züchter nimmt aber seine Welpen zurück. Geld bekommst du allerdings keines mehr zurück.

Ich habe den Kaufvertrag ja verletzt indem ich ihn 'zu verkauf' angeboten habe... Im Vertrag stand ursprünglich der weiterverkauf ist verboten. Nun habe ich ihn ja nicht verkauft. Er sitzt ja noch bei mir.. Er würde nur dann zu meiner Mutti kommen. Also ist das jetzt ihr gutes Recht? Da ich ihn vor 7 Tagen zum Verkauf angeboten habe? Aber es wieder zurückzog. Kann sie rechtliche Schritte einleiten?


dsupper  07.02.2017, 11:03

Dieser Passus im Kaufvertrag ist aber nicht rechtswirksam und somit ungültig. Du kannst den Hund verkaufen - er ist dein EIGENTUM!

man kann ein Eigentumsrecht nicht einschränken! Das geht nur mit einem Vorkaufsrecht, bei dem dann aber auch ein Kaufpreis (der an dich gehen würde!) festgeschrieben ist. Die Sache mit der Vertragsstrafe ist absolut sittenwidrig und daher überhaupt nicht rechtlich haltbar.

Hexe121967  07.02.2017, 10:56

Du hast das Tier gekauft und nun ist es deines. Der Passus mit dem "Weiterverkauf" ist meines Wissens nach nicht zulässig.

DerHans  07.02.2017, 10:47

Und diese "Absicht" hast du jetzt aufgegeben. Na und?

soweit ich weis, sind diese züchterverträge null und nichtig. die sind nur ein Bluff um das Tier zu schützen.

das hat mir mal ein Tierarzt gesagt.( aber die Tierärzte das so genau wissen weis ich auch nicht)  und ich glaube ich habe es auch einmal in einem Tiermagazin gelesen.

rufe doch einmal bei einem Anwalt an die verlangen wenn man nur eine oder wenige fragen hat oft weniger. oder du rufst mal bei einem Tierarzt an und fragst ob er das ganz sicher weis wie da die Rechtslage ist.

Liebe Grüße und alles Gute, viel Kraft


HerzensTiere  22.12.2018, 15:13

Vorkaufsrecht das haben viele !!!

Hallo Leute!

Danke nochmal für die vielen Antworten! 

Jedenfalls hatte sie mir jetzt geschrieben:

"ich kann sie auch verdonnern die vertragsstrafe von 300 €  zu zahlen  , um das rückkaufsrecht zu löschen." 

Somit soll ich jetzt nochmal zusätzlich zu den 900€ 300€ dazu zahlen, da ich ihn zu verkauf angeboten habe. Soll ich es zahlen und alles ist gut? Oder sollte ich das jetzt anderes machen... Ich bin da echt ratlos.... Sie meinte es wäre dann alles vergessen. Da ich die vertragsstrafe ja zahle und gut ist. 😐 

LG, JesJes