Was sind meine Rechte bei einem privaten Tierschutzvertrag?

Hallo,

meine Mutter hat unseren Kater abgegeben. Ich tue mir damit extrem schwer und leide jetzt seit Samstag darunter.

Dies habe ich dem Übernehmer ausführlich mitgeteilt aber sie zeigen kein Einfühlungsvermögen.

Gibt es irgend eine Chance die Katze zurück zu bekommen? Es gab einen Privatenschutzvertrag und eine Schutzgebühr von 30 Euro. Der Vertrag war dieser hier: file:///E:/Downloads/privater-tierschutzvertrag.pdf

Hat er überhaupt irgendeine Rechtsgültigkeit oder ist er ungültig? In wie weit muss er eingehalten werden?

Wir wollten gestern mal kurzfristig aber Angesagt zu ihnen und uns 5 min vom Zustand und der Umgebung des Tieres überzeugen. Sie schlugen aber alles ab und meinten das geht nicht, sie haben einen Termin und haben uns blockiert jetzt auch per Whatsapp blockiert.

Jetzt mache ich mir noch mehr sorgen, dass meine Katze in schlechten Händen gelandet ist und ich nie wieder von seinem zustand höre. Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

PS: Diese dinge standen im Vertrag:

1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im Freien zu halten oder dort anzubinden. 2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.

3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es VOR dem Eintreten der Geschlechtsreife (also mit 4-6 Monaten!!) auf eigene Kosten kastrieren zu lassen. 4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zulassen.

5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. 6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. 7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro an.

8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: 30 Euro

9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.

10. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Tiere, Haustiere, Katze, Vertrag
Brettspiel erfunden - was tun?

Hallo Community,

Ich hatte neulich eine Idee zu einem Brettspiel, das es in dieser Form meines Wissens nach noch nicht gibt. Ich hab vor das in den nächsten Ferien mal fertig zu machen, insofern weiß ich noch nicht ob es überhaupt Spaß macht etc. - ich denke aber dass es echt cool werden könnte. Meine Frage an euch:

Sollte es sich herausstellen dass das Spiel echt Spaß macht, könnte ich daraus Kapital schlagen? Es gibt ja diverse Spieleverläge - mir fallen jetzt "Zoch zum Spielen", "Amigo", "Hans im Glück", "Pegasus" und "Ravensburger" ein. Hat jemand damit Erfahrung gemacht, wie man sich an so einen Verlag wendet, wie so eine Spielvorstellung abläuft, wie viel Arbeit es ist einen spielbaren Prototypen zu einem verkaufsfertigen und in Massen produzierbaren Spiel zu entwickeln (und wie viel Eigenarbeit das ist - ich denke mal, das Artwork wird vom Verlag selbst übernommen, und die werden eigene Autoren haben um das Regelwerk leicht verständlich zu formulieren. Andererseits denke ich, dass der Autor durchaus an möglichen Regeländerungen mitfeilen muss). Muss man beispielsweise ein Spiel auch selbst promoten, also auf Spielemessen herumreisen und es Leuten vorstellen, oder ist das nur optional?

Und in welchem Maß wird der Autor/ Erfinder des Spiels an dessen Erfolg beteiligt? läuft das über eine pauschale Summe die der Verlag ein mal zahlt oder wird man an dem Gewinn beteiligt?

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