Ich habe einen Handwerker mit Renovierungsarbeiten beauftragt. Diese sollten pauschal 802 Euro kosten und an einem Mittwoch ausgeführt werden. Am davor liegenden Samstag rief ich den Handwerker an und sagte den Termin ab. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung über 30% der Gesamtkosten in Höhe von 240 Euro wegen verspäteter Absage. AGBs gibt es nicht. Ist dieser Betrag gerechtfertigt?