Guten Abend die Damen und die Herren,

Ich habe eine kurze Frage an euch.

Meine Freundin hat was für 799,99€ bestellt und im Vertrag steht ,,14 Tage" nicht eine feste Datum z. B. 22.01.2015. Hier ist genau was im AGB steht:

"Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung steht nur Verbrauchern ab 18 Jahren zur Verfügung. Zur Abwicklung der Zahlungsart Kauf auf Rechnung treten wir unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Sie an die net-m privatbank 1891 AG, Odeonsplatz 18, 80539 München ab. Sämtliche Zahlungen haben, um schuldbefreiend zu wirken, ausschließlich an die Bank auf das zu diesem Zweck Ihnen bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank. Die Rechnung erhalten Sie mit der Lieferung. Die Frist zur Begleichung der Rechnung beträgt 15 Tage ab Zugang der Rechnung. Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Auch die Abwicklung des Kaufvertrages bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit uns treffen. Insbesondere bleiben wir zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, im Fall eines Rücktritts vom Vertrag sowie Gutschriften. Als technischer Dienstleister und Dienstleister zur Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit bei einem Kauf auf Rechnung fungiert für uns die payolution GmbH (www.payolution.com). Sofern Sie auf Grund Ihrer besonderen Vereinbarung mit uns oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dem Kaufvertrag zurücktreten, die Ware retournieren, Preisminderung geltend machen oder sonstige Gründe haben, ihre Zahlung ganz oder teilweise nicht leisten zu müssen, wird die Bank in diesem Fall die Forderung gegen Sie wieder an uns zurück übertragen. Mit uns ist sodann eine endgültige Vereinbarung über die Zahlung zu treffen, oder die Rückabwicklung vorzunehmen. Warnung: Folgen ausbleibender Zahlungen Es fallen für verspätete Zahlungen bei Rechnungskauf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internem Mahnwesen kann die Bank die offene Forderung zur Betreibung an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für Rechtsverfolgung durch Inkassobüros und allenfalls für anwaltliche Vertretung entstehen. "

Jetzt die Frage ist, Gibt es erst eine Mahnung oder direkt Inkasso bei sowas wo es "14 Tage" statt eine feste Datum steht? Sie ist jetzt am Tag 10 und einen Notfall ist passiert und kann das erst in eine Woche zahlen, so nach 19 Tage insgesamt nach erhalt der Rechnung.

Was passiert nun? Können die direkt zum Inkasso gehen oder müssen die eigentlich erst mahnen?

Ich bedanke mich Voraus!

LG Cory