Unfall, Schuldfrage ungeklärt, was nun?

Hallo Ihr Lieben, ich benötige mal euren Rat:

Ich hatte einen Verkehrsunfall und die Polizei wurde dazugeholt. Die Schuldfrage ist bisher ungeklärt.

Folgendes ist passiert: Ich fuhr auf eine Kreuzung mit Ampelanlage zu. Ich wollte links auf die Linksabbiegerspur auffahren, musste allerdings noch langsam zur Kreuzung hinrollen, da es aufgrund des Rückstaus der Fahrzeuge vor mir noch nicht möglich war auf die Linksabbiegerspur aufzufahren. Sobald der Spurwechsel laut Fahrbahnmarkierung möglich war leitete ich den ordnungsgemäß Abbiegevorgang ein. Ich befand mich ca. zu 1/3 auf der Linksabbiegespur und prallte dann mit einem mich links überholendem Wagen zusammen. Hinter der Linksabbiegerspur befand sich eine Sperrfläche. Der Unfallgegner muss also über die Sperrfläche gefahren sein und meinen Blinker übersehen haben um vor mir auf die Linksabbiegespur zu kommen. Dies teilte ich der Polizei auch mit. Diese erteilte dem Unfallgegner darauf hin ein Bußgeld.

Der Unfallgegner behauptet ich wäre ohne jegliche Ankündigung auf die Linksabbiegespur aufgefahren und hätte ihn übersehen.

Er fuhr hinter mir, zog dann über die Sperrfläche an mir vorbei um vor mir auf die Linksabbiegerspur auffahren zu können. Dabei riss mein Spiegel komplett um, was zeigt, dass er schneller an mir vorbeigezogen sein muss und das obwohl dies aufgrund der Fahrbahnmarkierung noch nicht möglich war.

Es gibt keine Zeugen und es steht Aussage gegen Aussage. Und nun?

Mein Kostenvoranschlag liegt bei 1600€. Ich bin Teilkaskoversichert, hatte zu dem Zeitpunkt keine Rechtschutzversicherung und bin nun unsicher was ich der Versicherung mitteieln soll (ich habe angst das mir etwaige Formulierungen zu last gelegt werden könnten). Soll ich einen Anwalt einschalten? Wie gehe ich nun weiter vor?

Mein allererster Autounfall. :/ Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Autounfall, Unfall, Versicherung
Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen und muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren?

Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen, bzw. muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren? Ich möchte als normaler Bürger nur wissen, weshalb ich festgenommen und untergebracht wurde. Ich wurde in Handschellen abgeführt, habe von der Polizei erfahren, dass sie vom Landratsamt eine Mitteilung bekommen hätten wegen Suizid. Ich habe mir meine Führerscheinakte angesehen, hier steht überhaupt nichts von einem Suizid. Ganz im Gegenteil, hier steht, dass ich weiterdiskutiert habe und mich die Polizei während der Diskussion abgeführt hat. Das Landratsamt war der Meinung, dass es in Bielefeld einen Unfall gegeben hätte. Ich habe weder einen Unfall in Bielefeld verursacht, noch war ich in einen Unfall verwickelt. Ich habe mitgeteilt dass es einen Unfall in Karlsruhe gab. Dies war aber schon 2007 und es steht hier auch drin, dass der Unfallgegner diesen Unfall allein verschuldet hat. Er fuhr rückwärts auf mein stehendes Auto. In Bielefeld habe ich mein Fahrzeug zur Probefahrt verliehen und derjenige fuhr 20km auf Autobahn zu schnell, hätte nicht einmal einen Punkt gegeben. Das habe ich erklärt und dann hat man mich in Handschellen abgeführt. Jetzt wollte ich fragen, ob ich von der Polizei die Akte kopieren kann, bzw. diese Seite wo steht, weshalb sie mich eingesperrt haben, da die Polizei was von Suizid sagte. In der Polizeiakte soll angeblich stehen, dass ich mir das Leben nehmen möchte. Wenn das da drin steht könnte ich beweisen, dass der Mitarbeiter auf dem Landratsamt der Polizei was falsches mitteilte, um zu rechtfertigen, dass er mich unterbringen kann. In der Landratsamtsakte steht hier jedoch nichts drin. da steht nur dass ich weiter diskutiert habe und die Polizei kam und mich abführte. Jetzt wollte ich fragen, ob man die Akte einsehen kann und eine Kopie haben kann. Meine Führerscheinakte konnte ich auch einsehen und mir wurde eine Kopie gemacht, allerdings musste ich diese Kopie bezahlen (50Cent/Blatt.) Wenn das nur 1 bis 2 Seiten sind, hätte ich damit kein Problem.

Unfall, Polizei, Recht, Führerschein, Kontakt, akteneinsicht

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