Hallo liebe Community Ich habe vor ner Zeit einen PKW angeeckt an meinem Auto kein schaden waren aber Zeugen da nur gemerkt habe ich es erst als am Abend die Polizei vor der Haustür stand Naja Super dachte ich mir und das in der Probezeit und in der 2ten Woche nach dem 18ten. Habe mich einverstanden erklärt denn der tathergang und Ort passte leider. Nun kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft
"Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt" "Das Verfahren wird gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en ) an die Verwaltungsbehörde abgegeben "
Was kann oder wird mich noch erwarten ? MfG Patrick