Fahrradfahrerschutzstreifen und Rechtsabbieger

Hallo zusammen, seit kurzem habe ich die Hauptstrassen meiner Stadt als Fahrradweg entdeckt. Zuvor bin ich immer in Nebenstrassen und Gassen gefahren.

Glücklicherweise gibt es hier auf so ziemlich jeder Strasse Fahrradfahrerschutzstreifen.

Als einer von gefühlt 5 Fahrradfahrern dieser Stadt (Mönchengladbach) freue ich mich natürlich über diese direkten Verkehrsmöglichkeiten, aber habe dort auch öfter Probleme mit Autofahrern.

So weit ich weiss hat man als Fahrradfahrer auf dem Fahrradfahrerschutzstreifen das alleinige Nutzungsrecht. Autos dürfen ihn nur befahren wenn kein Fahrradfahrer dadurch in Gefahr gerät oder behindert wird.

Nun ist es an Ampeln mit Rechtsabbiegern so, dass die Rechtsabbieger natürlich über meinen Schutzstreifen fahren wollen. Wenn die Kreuzung ein paar Meter vor der Haltelinie für PKWs und Fahrräder ist, dann fahren Autos schon ein Stück vorraus, womit wir uns mitten im Abbiegevorgang treffen. Ich als geradeausfahrer, und PKWs als Rechtsabbieger.

Dem überraschten bremsen und hupen einiger Autofahrer entnehme ich, dass diese mit meiner Nutzung des Schutzstreifens zum geradeausfahren nicht einverstanden sind. Mittlerweile fahre ich sehr langsam auf Kreuzungen zu und bemühe mich um Augenkontakt mit Rechtsabbiegern um Ihnen meine Anwesenheit klar zu machen.

Einträge in der Straßenverkehrsordnung für diesen Fall habe ich nicht gefunden.

Weiss jemand Rat? Wer darf zuerst fahren, der Fahrradfahrer oder der Autofahrer?

Gruß

Auto, Fahrrad, Unfall, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Hütepflicht/Einzäunung Schafe/Theater und Äger mit dem Nachbarn!

Hallo,

es geht darum. Wir haben wie viele anderen Bauern auf einem kleineren Berg verschiedene "eigene" Grundstücke. Wir halten unsere Pferde dort, andere Pflanzen dort ihre Gärten an, andere haben ihre Kirschbäume und Grillplätze dort, und einer hält dort verschiedene Tiere; darunter Schafe.

Der Mann hat ausreichend Grünfläche für seine Schafe, Nadus und Puten. Die Grünflächen sind mit Stacheldraht eingezäunt somit die Tiere nicht abhauen könnten.

ABER !! Der Herr meint fast rund um die Uhr seine Schafe "frei" laufen lassen zu müssen darunter ein sehr grosser teils agressiver Bock. Die Schafherde besteht aus 8 Tieren darunter auch Lämmer.

Mein Problem: Die Schafe kommen zu meinen Pferden gelaufen; auf den Paddock & Weide ! Mittlerweile habe ich nieder eingezàunt mit Strom "jedoch" scheint das den Schafen egal zu sein kommen doch herein, verhedern sich mit den Hörnern im Stromband (super!!) Schafe und Pferde geraten in Panik so das meine Pferde vor Lauter Panik abgehauen sind. Die Schafe machen die Bäume u Gärten kaputt; und laufen frei auf der Landwirtschaftlichen Strasse herum. Schon mehrmals sind ausweich manöver zu stande gekommen, ohne schaden bislang. Schafe werden teils gejagt von Hunden; und dann kam folgende Situation Freundin stand mit 2 Pferden da unser Grundstück schafe rannten vor Panik in sie hinein und Sie und Pferd verletzen sich.

Troz das wir den Bauern schon angesprochen haben, es juckt ihn nicht null Reaktion nur ein Lachen !

Wir sind nun 5 Personen denen es reicht, dort oben sind Kinder, andere Tiere und wir warten nur mal bis was passiert .

Meine frage : dürfen Schafe frei laufen oder müssen die eingezäumt gehalten werden wie Pferde ?

Bitte denkt nicht ich sei klein karriert aber der Bauer sucht ständig etwas um zu provozieren: o.k hier rein da raus. Nur im Thema Schaf das geht nicht

Was meint ihr hierzu ???

Und was ist wenn ein Schaf sich auf "meinem" grund u boden verletzt bin ich dann Schuld !?? Und was ist wenn das Schaf mich; oder die Pferde verletzt,in Panik ins Auto läuft oder oder bin ich schuld wenn das auf meinem grund u boden passiert ? Was ist wenn fremde personen oder Pferde und besuchen und dann durch die schafe einen unfall passiert wer ist haftbar für den Schaden usw

Tiere, Pferd, Unfall, Versicherung, Recht, Nachbarn, Schafe, Zaun

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