Fahrradfahrerschutzstreifen und Rechtsabbieger

Hallo zusammen, seit kurzem habe ich die Hauptstrassen meiner Stadt als Fahrradweg entdeckt. Zuvor bin ich immer in Nebenstrassen und Gassen gefahren.

Glücklicherweise gibt es hier auf so ziemlich jeder Strasse Fahrradfahrerschutzstreifen.

Als einer von gefühlt 5 Fahrradfahrern dieser Stadt (Mönchengladbach) freue ich mich natürlich über diese direkten Verkehrsmöglichkeiten, aber habe dort auch öfter Probleme mit Autofahrern.

So weit ich weiss hat man als Fahrradfahrer auf dem Fahrradfahrerschutzstreifen das alleinige Nutzungsrecht. Autos dürfen ihn nur befahren wenn kein Fahrradfahrer dadurch in Gefahr gerät oder behindert wird.

Nun ist es an Ampeln mit Rechtsabbiegern so, dass die Rechtsabbieger natürlich über meinen Schutzstreifen fahren wollen. Wenn die Kreuzung ein paar Meter vor der Haltelinie für PKWs und Fahrräder ist, dann fahren Autos schon ein Stück vorraus, womit wir uns mitten im Abbiegevorgang treffen. Ich als geradeausfahrer, und PKWs als Rechtsabbieger.

Dem überraschten bremsen und hupen einiger Autofahrer entnehme ich, dass diese mit meiner Nutzung des Schutzstreifens zum geradeausfahren nicht einverstanden sind. Mittlerweile fahre ich sehr langsam auf Kreuzungen zu und bemühe mich um Augenkontakt mit Rechtsabbiegern um Ihnen meine Anwesenheit klar zu machen.

Einträge in der Straßenverkehrsordnung für diesen Fall habe ich nicht gefunden.

Weiss jemand Rat? Wer darf zuerst fahren, der Fahrradfahrer oder der Autofahrer?

Gruß

Auto, Fahrrad, Unfall, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
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