Kann ich bei einer Vertrauensarbeitszeit mit sehr viel Überstunden an Brückentage zuhause bleiben?

Hallo.

Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma, in der es laut Arbeitsvertrag eine Vertrauensarbeitszeit auf 40 Wochenstundenbasis gibt. Leider wird laut diesem Vertrag sämtliche Mehrarbeit mit der monatlichen Vergütung komplett abgegolten. Da wir Projekte abwickeln, werden diese 40h permanent überschritten. Im Schnitt liege ich so bei 46h bis 48h die Woche. Zum Abbummeln bleibt leider auch keine Zeit, weil permanent irgendwelche Sachen dringenst erledigt werden müssen.

Als ich meinen Chef neulich fragte, ob ich die Brückentage im Mai zum Abbummeln der Mehrstunden nehmen dürfte, verneinte er es und meinte, wenn ich frei haben wolle, solle ich Urlaub nehmen.

Obwohl es "Vertrauensarbeitszeit" heißt, vertraut uns der Chef nur dahingehend, dass wir permanent neun bis zehn Stunden im Büro sein müssen und auch darüber hinaus per Telefon erreichbar.

Nun meine Frage: Auf dem von mir geführten und bei meinem Chef gesammelten Arbeitszeitnachweisen der letzten Monate sind übelst viele Stunden zuviel darauf. Kann ich mit Verweis an meinem Chef auf die Vertrauensarbeitszeit und des Stundennachweises einfach an einem der Brückentagfreitage zuhause bleiben, ohne dass er mir mit Abmahnung oder Schlimmeren kommen kann? Ich sehe es einfach nicht ein, ihm laufend Mehrarbeit ohne Chance auf eine Gegenleistung zu schenken...

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer kurzfristig dabei weiterhelfen könnte, da der nächste Brückentag schon Ende dieser Woche ist.

p.s.: Ich habe noch nicht gekündigt, aber der Arbeitsvertrag meines nächsten Arbeitgebers ist bereits unterschrieben.

Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitszeit, Brückentag, Mehrarbeit
"überstunden" - rechtliche sichtweise

hallo!

ich arbeite als erzieherin in einer kita. meine arbeitszeit geht bis 17 uhr. da einige eltern sehr pünktlich um 17 uhr kommen (oder ein paar minuten später) und dann noch die sachen der kinder schnappen müssen (...) bin ich mit abschließen oft erst 2 bis 15 minuten später draußen.

bei 2 minuten ist mir das egal - da schreibe ich mir nichts auf. aber da vor einigen tagen alle kinder bereits um 16:50 uhr abgeholt wurden und alle arbeiten erledigt waren, habe ich mich "bereit gemacht" und wollte meine chefin fragen ob ich "als ausgleich" dafür den tage 10 minuten eher gehen dürfte.

sie hat mich ohne mich überhaupt anzuhören zurecht gewiesen "sie dürfen jetzt nicht gehen, sie haben bis 17 uhr dienst, wenn sie jetzt fahren, sind sie garnicht auf dem nach-hause-weg versichert. als ich ihr sagte dass ich es ein unding finde jeden tag ein paar minuten über der zeit "freiwillig" zu arbeiten und jetzt wo eindeutig mal die möglichkeit besteht das auszugleichen es untersagt wird, hat sie sich immer mehr wiedersprochen und zum schluss gesagt "ja hätten sie das gesagt dass sie abbummeln wollen, dann wäre das auch gegangen" - AHA...

jetzt ist meine frage: wie ist denn sowas geregelt bei solcher art von überstunden? es sind ja nicht direkt "überstunden" sondern es handelt sich ja lediglich um ein paar minuten. habe ich rein rechtlich einen anspruch diese paar minuten auch mal auszugleichen, wenn die situation es zulässt? oder habe ich pech gehabt und muss in einem fall wie vor einigen tagen bis 17 uhr auf der arbeit bleiben?

LG

Überstunden, Erzieher

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