Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag habe ich folgende Abschnitt:

Mit der Vergütung ist etwaige Mehr- und Überarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit abgegolten.

Falls ich also an 6 bzw. 7 Tagen der Woche gearbeitet habe sind diese damit auch abgegolten und ich habe kein Anrecht auf Zeitausgleich bzw. Bezahlung?

Danke