Zählen Farbmäuse mietrechtlich eigentlich auch zu den Haustieren?

Hallo Community,

Nachdem ich nun vor einigen Wochen bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wurde darf ich nur noch bis längstens 31.03. im Personalhaus wohnen bleiben und muss mich demnach allmählich auf die Suche nach einer anderen Bude machen.

Da dieser eine Hohlkopf, dem ich bestimmt schon 20-30 mal hinterher telefoniert hab, wann denn nun endlich die Wohnung direkt am Bahnhof fertig renoviert sei und er sie bitte unbedingt für mich reservieren soll nun dämlich wie er ist an den Makler weitergegeben hat nachdem er erfahren hat, dass ich gekündigt wurde und er somit meinte die Sache habe sich erledigt, obwohl ich ihm ausdrücklich gesagt habe, dass mein Wohnungswunsch unabhängig davon ist wie lange ich im Schlosshotel bleibe und er nun dennoch unverständlicherweise stinkig ist, muss ich eventuell auf eine andere Wohnung ausweichen.

Die Preise in Kronbergs (Nobelvorort von Frankfurt) Umgebung sind aber teils astronomisch hoch und somit dürfte es nicht allzu einfach sein, etwas Passendes und dennoch verhältnismäßig Preiswertes zu finden. Nach reichlicher Suche bin ich dann aber doch auf eine wirklich schnuckelige 2-Zimmerwohnung gestoßen, zudem noch zu einem wirklich fairen Preis. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass Haustiere nur nach Rückfrage gestattet sind, doch als ich angegeben habe, dass ich gern ein paar Farbmäuse mitbringen will, kam sofort ein Nein. Nun geh ich mal davon aus, dass die Vermieter schon etwas betagter sind und nur deshalb aufgrund ihrer konservativen Lebenseinstellung und gedanklichen Verbindung Mäuse = dreckige Tiere und Krankheitserreger eine Abneigung gegenüber solch Pelztier haben.

Nun ist aber meine Frage wie es eigentlich mit der rechtlichen Lage ausschaut, denn Mäuse machen schließlich keinen Lärm wie Hunde es möglicherweise täten, fangen auch keine Vögel wie Katzen es manchmal gerne tun, scheißen nicht in die Wohnung und verkratzen auch keine Möbel, könnte einem der Vermieter dann wirklich den Vertrag kündigen, wenn er erfährt, dass man Mäuse in die Wohnung geschmuggelt hat?

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