Muss der Konzertveranstalter Tickets zuruecknehmen, wenn er nach Vertragsschluss das Mindestalter fuer die erziehungsbeauftragte Begleitperson heraufsetzt?

Vor wenigen Tagen hat der Konzertveranstalter eines besonders bei Jugendlichen beliebten Kuenstlers (Travis Scott) das Mindestalter fuer erziehungsbeauftragte Begleitpersonen von uerspruenglich "volljaehrig" auf nun 21 Jahre heraufgesetzt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, an dem die Konzerte bereits ausverkauft waren. Die Altersbeschraenkungen fuer minderjaehrige Besucher selbst sind jedoch gleich geblieben.

Daraus ergeben sich nun einige Fragen hinsichtlich der Ruecknahme- und Erstattungspflicht des Veranstalters. Schliesslich erfolgte der Vertragsschluss (Ticketkauf) zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bestimmungen (AGB). Diese sahen und sehen weiterhin bei erziehungsbeauftragten Begleitpersonen lediglich die Volljaehrigkeit vor (also mindestens 18 Jahre). Die nur fuer die Veranstalter dieses einen Kuenstlers geltende Heraufsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre wurde erst spaeter bekanntgegeben.

Minderjaehrige unter 16 Jahren, die also vor der Heraufsetzung des Mindestalters fuer Begleitpersonen ein Ticket gekauft hatten und auch eine volljaehrige Begleitperson unter 21 haben, konnten die Veranstaltung somit nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Bestimmungen besuchen, nach den jetzt kurzfristig geaenderten aber nicht mehr. Hier duerfte zumindest das Ticket des Minderjaehrigen betreffend eine Ruecknahme- und Erstattungspflicht des Veranstalters bestehen.

Erstreckt sich diese dann aber auch auf das Ticket der Begleitperson? Wenn diese das Ticket nur gekauft hat, um den Minderjaehrigen als Erziehungsbeauftragter zu begleiten doch wohl ja, oder? Schliesslich kann sie das aufgrund der nachtraeglich geaenderten Bestimmungen jetzt nicht mehr.

Was ist mit einer gemischten Gruppe, die das Konzert gemeinsam besuchen will? Beispielsweise ein Fuenfzehnjaehriger, eine neunzehnjaehrige erziehungsbeauftragte Begleitperson und ein Sechzehnjaehriger (darf allein rein)? Das geht ja jetzt nicht mehr, weil die Begleitperson des Fuenfzehnjaehrigen mindestens 21 sein muss. Die Gruppe kann die Veranstaltung jetzt also nicht mehr als Gruppe besuchen. Moeglicherweise haben die Eltern des Sechzehnjaehrigen diesem den Besuch auch nur zusammen mit der Gruppe erlaubt und erlauben ihm den Besuch allein nicht. Erstreckt sich Ruecknahme- und Erstattungspflicht des Veranstalters dann auch auf das Ticket des Sechzehnjaehrigen?

AGB, Jugendschutz, Konzert, Ticket, Erziehungsbeauftragung, Travis Scott

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