Muss der Konzertveranstalter Tickets zuruecknehmen, wenn er nach Vertragsschluss das Mindestalter fuer die erziehungsbeauftragte Begleitperson heraufsetzt?


30.06.2024, 03:59

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Veranstalter behaelt sich in seinen AGB allerdings eine Aenderung der Altersbeschraenkungen in Einzelfaellen ausdruecklich vor.

Dieser Passus dürfte rechtlich keine Wirkung entfalten, genauso wie neue AGB selbst. Es gilt die Fassung zum Zeitpunkt der Vertragschlusses, sofern diese überhaupt wirksam eingeschlossen wurden.

Na ja, dass der Veranstalter das aufgrund seines Hausrechts so festlegen kann, halte ich schon fuer zulaessig. Mir geht es jetzt nur um die Folgen hinsichtlich der Verpflichtung zur Ruecknahme der Tickets und zur Erstattung des Ticketpreises.

Auch könnte in der Heraufsetzung des Alters eine unzulässige Diskriminierung gesehen werden! Das Hausrecht endet bei Diskriminierung.

Fraglich ob nicht ein Rechtsanspruch auf den Zutritt der Begleitungskomination sogar besteht. Dieser könnte per Einweilige Verfügung durchgesetzt werden! Ein Rückgabeanspruch beider Karten als Kombination erscheint insofern unkritisch, da die eine Karte letzlich nur in Zusammenhang und als Zweck der Begleitung erworben wurde.

Bezüglich der Gruppe erscheint es schwierig eine Rückgabe aller Karte als Anlass zu nehmen, dafür ist die Gruppe nicht heterogen genug. Sollte es andere Konstallationen geben, könnte es durchaus ein Anlass für eine Rückgabe bestehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Ich würde dazu tendieren deiner Auffassung zu folgen.

Jede Gruppe die in der geplanten Konstellation nicht zu dem Konzert gehen kann, hat meiner Einschätzung nach nicht die vereinbarte Leistung erhalten.

Eventuell könnte es halt Beweislastprobleme geben, wenn die Tickets nicht gemeinsam gekauft wurden.

Vor wenigen Tagen hat der Konzertveranstalter eines besonders bei Jugendlichen beliebten Kuenstlers (Travis Scott) das Mindestalter fuer erziehungsbeauftragte Begleitpersonen von uerspruenglich "volljaehrig" auf nun 21 Jahre heraufgesetzt. 

Der Veranstalter kann die AGB nach Vertragsabschluss nicht einseitig ändern. Hausrecht hin oder her.

Die AGB sind Teil des Vertrags. Wenn bei Vertragsabschluss also geschrieben stand, dass die Begleitperson 18 Jahre sein soll, dann ist das auch bindend.

Wurde der Veranstalter diesbezüglich schon kontaktiert?


DerCaveman 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:10

Der Veranstalter behaelt sich in seinen AGB allerdings eine Aenderung der Altersbeschraenkungen in Einzelfaellen ausdruecklich vor.

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Meiner Meinung nach ja. Zumindest dann, wenn Du beweisen kannst, dass es so war.

Abgesehen davon macht das ja gar keinen Sinn, da ein 21Jähriger nicht mehr Rechte hat als ein 18Jähriger. Vielleicht noch einmal nachfragen.