Muss der Konzertveranstalter Tickets zuruecknehmen, wenn er nach Vertragsschluss das Mindestalter fuer die erziehungsbeauftragte Begleitperson heraufsetzt?
Vor wenigen Tagen hat der Konzertveranstalter eines besonders bei Jugendlichen beliebten Kuenstlers (Travis Scott) das Mindestalter fuer erziehungsbeauftragte Begleitpersonen von uerspruenglich "volljaehrig" auf nun 21 Jahre heraufgesetzt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, an dem die Konzerte bereits ausverkauft waren. Die Altersbeschraenkungen fuer minderjaehrige Besucher selbst sind jedoch gleich geblieben.
Daraus ergeben sich nun einige Fragen hinsichtlich der Ruecknahme- und Erstattungspflicht des Veranstalters. Schliesslich erfolgte der Vertragsschluss (Ticketkauf) zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bestimmungen (AGB). Diese sahen und sehen weiterhin bei erziehungsbeauftragten Begleitpersonen lediglich die Volljaehrigkeit vor (also mindestens 18 Jahre). Die nur fuer die Veranstalter dieses einen Kuenstlers geltende Heraufsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre wurde erst spaeter bekanntgegeben.
Minderjaehrige unter 16 Jahren, die also vor der Heraufsetzung des Mindestalters fuer Begleitpersonen ein Ticket gekauft hatten und auch eine volljaehrige Begleitperson unter 21 haben, konnten die Veranstaltung somit nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Bestimmungen besuchen, nach den jetzt kurzfristig geaenderten aber nicht mehr. Hier duerfte zumindest das Ticket des Minderjaehrigen betreffend eine Ruecknahme- und Erstattungspflicht des Veranstalters bestehen.
Erstreckt sich diese dann aber auch auf das Ticket der Begleitperson? Wenn diese das Ticket nur gekauft hat, um den Minderjaehrigen als Erziehungsbeauftragter zu begleiten doch wohl ja, oder? Schliesslich kann sie das aufgrund der nachtraeglich geaenderten Bestimmungen jetzt nicht mehr.
Was ist mit einer gemischten Gruppe, die das Konzert gemeinsam besuchen will? Beispielsweise ein Fuenfzehnjaehriger, eine neunzehnjaehrige erziehungsbeauftragte Begleitperson und ein Sechzehnjaehriger (darf allein rein)? Das geht ja jetzt nicht mehr, weil die Begleitperson des Fuenfzehnjaehrigen mindestens 21 sein muss. Die Gruppe kann die Veranstaltung jetzt also nicht mehr als Gruppe besuchen. Moeglicherweise haben die Eltern des Sechzehnjaehrigen diesem den Besuch auch nur zusammen mit der Gruppe erlaubt und erlauben ihm den Besuch allein nicht. Erstreckt sich Ruecknahme- und Erstattungspflicht des Veranstalters dann auch auf das Ticket des Sechzehnjaehrigen?
AGB des Veranstalters: https://www.livenation.de/ticketterms
Sonderregelung bei Travis Scott: https://www.livenation.de/artist-travis-scott-831501
4 Antworten
Der Veranstalter behaelt sich in seinen AGB allerdings eine Aenderung der Altersbeschraenkungen in Einzelfaellen ausdruecklich vor.
Dieser Passus dürfte rechtlich keine Wirkung entfalten, genauso wie neue AGB selbst. Es gilt die Fassung zum Zeitpunkt der Vertragschlusses, sofern diese überhaupt wirksam eingeschlossen wurden.
Na ja, dass der Veranstalter das aufgrund seines Hausrechts so festlegen kann, halte ich schon fuer zulaessig. Mir geht es jetzt nur um die Folgen hinsichtlich der Verpflichtung zur Ruecknahme der Tickets und zur Erstattung des Ticketpreises.
Auch könnte in der Heraufsetzung des Alters eine unzulässige Diskriminierung gesehen werden! Das Hausrecht endet bei Diskriminierung.
Fraglich ob nicht ein Rechtsanspruch auf den Zutritt der Begleitungskomination sogar besteht. Dieser könnte per Einweilige Verfügung durchgesetzt werden! Ein Rückgabeanspruch beider Karten als Kombination erscheint insofern unkritisch, da die eine Karte letzlich nur in Zusammenhang und als Zweck der Begleitung erworben wurde.
Bezüglich der Gruppe erscheint es schwierig eine Rückgabe aller Karte als Anlass zu nehmen, dafür ist die Gruppe nicht heterogen genug. Sollte es andere Konstallationen geben, könnte es durchaus ein Anlass für eine Rückgabe bestehen.
Ich würde dazu tendieren deiner Auffassung zu folgen.
Jede Gruppe die in der geplanten Konstellation nicht zu dem Konzert gehen kann, hat meiner Einschätzung nach nicht die vereinbarte Leistung erhalten.
Eventuell könnte es halt Beweislastprobleme geben, wenn die Tickets nicht gemeinsam gekauft wurden.
Vor wenigen Tagen hat der Konzertveranstalter eines besonders bei Jugendlichen beliebten Kuenstlers (Travis Scott) das Mindestalter fuer erziehungsbeauftragte Begleitpersonen von uerspruenglich "volljaehrig" auf nun 21 Jahre heraufgesetzt.
Der Veranstalter kann die AGB nach Vertragsabschluss nicht einseitig ändern. Hausrecht hin oder her.
Die AGB sind Teil des Vertrags. Wenn bei Vertragsabschluss also geschrieben stand, dass die Begleitperson 18 Jahre sein soll, dann ist das auch bindend.
Wurde der Veranstalter diesbezüglich schon kontaktiert?
Der Veranstalter behaelt sich in seinen AGB allerdings eine Aenderung der Altersbeschraenkungen in Einzelfaellen ausdruecklich vor.
Meiner Meinung nach ja. Zumindest dann, wenn Du beweisen kannst, dass es so war.
Abgesehen davon macht das ja gar keinen Sinn, da ein 21Jähriger nicht mehr Rechte hat als ein 18Jähriger. Vielleicht noch einmal nachfragen.