Was ist die richtige Reihenfolge der Strafverfahren?

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Strafanzeige

Ermittlungsverfahren

Anklageschrift

richterliche Vorprüfung

Hauptverhandlung

Urteil

Erst die Tat und dann die Strafanzeige oder Strafantrag (und/oder Klage im Zivilrecht oder im Adhäsionsverfahren beides zusammen BGB und STGB in einem) und dann ein Ermittlungsverfahren im STGB durch Polizei auf Anordnung der STA oder direkt nur durch die Polizei, dann die Einstellung/Nichtweiterverfolgung oder die Anklageschrift durch STA. Dann Richterliche Vorprüfung und entweder doch noch Einstellung oder Eröffnung des Hauptverfahrens und Urteil (oder Freispruch wg. Mangel an Beweisen oder erwiesener Unschuld oder wg. Geringfügigkeit, geringer Schuld.)

Ermittlungsverfahren, Strafanzeige, Anklageschrift, richterliche Vorprüfung, Hauptverhandlung und Urteil.

Das müsste die richtige Reihenfolge in den meisten Fällen sein. Strafanzeige und Ermittlungsverfahren können auch in umgekehrter Reihenfolge sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde mal meinen, vor dem Ermittlungsverfahren kommt die Strafanzeige. Woher sollten die Behörden denn sonst wissen, was sie da ermitteln sollen? ^^


Velbert2  20.01.2021, 14:49

Die Polizei ermittelt oft auch auf eigene Faust und wird dann zum Beispiel im Internet fündig. Bei Kinderpornographie zum Beispiel.

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