Liebe Community,

aus eigener Dummheit bin ich in eine blöde Situation geraten die gerade etwas unpassend zu meiner Situation ist. Ich bin in eine Verkehrskontrolle auf einem E-Scooter geraten, natürlich angetrunken, Blutentnahme wurde angeordnet etc.

Dass ich den Lappen wahrscheinlich einige Zeit abgeben muss, ist nicht mein Problem, da bin ich selbst Schuld.

Mein Problem ist, dass ich die Maßnahme auf dem Handy mitgezeichnet habe, woraufhin die Beamten mir das Teil aus den Händen gerissen haben, mit der Bgeründung "es bestehe Gefahr im Verzug, ich hätte mich §201 strafbar gemacht."

Das mag zwar stimmen, jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen, oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen und es mir aushändigen. Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen und ich stecke mitten in einem Umzug, wodurch ich Kaution und Miete nun nicht bezahlen kann.

Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN, aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit absolut unverhältnismäßig. Diebstähle werden härter bestraft nach dem StGB.

Meine Frage nun: Wie bekomme ich es wieder und wie lange wird der Spaß nun dauern? Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?

Hat jemand schon selbst Erfahrungen machen dürfen bei solchen Beschlagnahmungen? Ich bin für jede Info dankbar.

Vielen Dank im Voraus!