Hallo

Bevor ich zu meinen fragen komme erst zu meiner aktuellen Lage. Ich bin am 5.2. dieses Jahr 18 geworden und habe vor meiner Volljährigkeit Cannabis aus dem Internet(DarkNet) bezogen. Nur in relativ kleinen mengen (2-5g). Bei diesen öfteren Käufen ist einmal ein Brief mit dem beinhalteten Cannabis nicht angekommen (5g). Nun ist eine Vorladung am 26.03 eingetroffen die eine Ermittlung gegen mich meldet und zwar wegen Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitungen am 07.07.2016(stand so im Brief). Was auch ungefähr zu der zeit des verschwundenen Briefes passen könnte. Ehrlich gesagt bin ich fester Überzeugung das es sich darum handelt, da ich sonstig noch nie Probleme mit der Polizei hatte. Als Anmerkung ist die Vorladung schon vergangen da ich am 25.03 in den urlaub gefahren bin und bis zum 05.03 nicht im land war. Die Vorladung aber am 2.3 und alternativ am 3.3 stat gefunden hatte. Ich aber mich nicht mal abmelden konnte da der Brief laut stempel erst am 26 ausgeliefert wurde, also ich ihn erst nach meinem Urlaub einsehen konnte.

Nun meine fragen:

  1. Eine Vorladung auch im beschuldigten Fall ist kein zwang oder? Da ich ja best möglich aus der Sache raus kommen will möchte ich natürlich nicht gestehen. Aber auch keine Falschaussage liefern.

  2. Was ist weiterhin für mich zu erwarten. Kann ich im Grunde erwarten das das verfahren eingestellt wir oder würde meine fehlende aussage erst gar zu einem verfahren führen.

  3. Ist es vielleicht ein guter weg hierbei einen anwalt einzuschalten? Oder habt ihr irgend welche Ideen oder tips für mich die ich beachten sollte.

  4. Da ich zum Zeitpunkt der tat ich ja noch keine 18 war, nach welchem Kriterien wir in falle einer Rechtsprechung entschieden.

LG PlanetWalker