meinem Kumpel wird Betrug vorgeworfen (ein 250Euro Laptop verkauft und nicht verschickt). Die Staatsanwaltschaft hat im Anschluss des Ermittlungsverfahrens ihn vor Gericht mit einer Anklageschrift angeklagt.

In dieser steht:

"Beschuldigter A wird angeklagt, in .... in der Zeit...(Wortlaut von Betrug)....indem er ein Laptob an Person B verkaufte und nicht versendete. Vergehen, strafbar gem 263 StGb. Die Einziehung von Wertersatz iHv 300 Euro wird beantragt werden."

Dann kommen die Beweismittel und anschießend

"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und Termin zur Hauptverhandlung vor dem ...Gericht anzuberaumen".

Heisst es, wenn im schlimmsten Fall, wenn mein Kumpel für schuldig erklärt wird, höchstens diese beantragte Geldeinziehung droht? Oder kommt noch die Strafe wie Zb. Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu?