Was machen Netzbetreiber mit einer Plombenöffnungsmeldung?

Hatte dazu bereits thematisch sehr ähnliche Fragen gestellt.

Die Sachlage ist: Der Stromzähler, der meinen Stromverbrauch zählt, war plombiert. Plombiert wurde er durch einen Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers (zugleich Messstellenbetreiber) da war und die Stromzähler wechseln sollte. Dies konnte er bei einem der beiden Zähler jedoch nicht machen, weil da was nicht in Ordnung war. Er sprach konkret von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage". Es wurde auch ein Mängelbericht angefertigt. Der Monteur erklärte, dass das von einem Elektromeisterbetrieb im Auftrag des Hauseigentümers in Ordnung gebracht werden muss. (Laut meiner Recherche muss der Betrieb überdies hinaus aber auch konkret eine Zulassung des Netzbetreibers haben, um bestimmte Arbeiten an Stromzählern durchführen zu dürfen.)

Nun war aber "irgendjemand" da. Allem Anschein nach jedenfalls kein eingetragener Betrieb, sondern ein Bekannter des Vermieters, der die diese Plombe, wo auch der Name des Netzbetreibers drauf stand, entfernt hat. Und es wurde auch nicht neu plombiert.

Auf Nachfrage erklärte man mir in einem Telefonat, dass ein Zähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf.

Konkret frage ich also:

Kann jeder Trottel an den Stromzähler ran, solange er danach eine Plombenöffnungsmeldung macht? Und gibt es speziell dafür ein Formular? Oder kann man das auch telefonisch machen?

Achtung (!): Der Sohn des Vermieters hatte da wohl irgendwas gemeldet; also er teilte dem Netzbetreiber wohl telefonisch mit, dass "jetzt alles in Ordnung" sei. Ob er auch gesagt hat, dass die Plombe jetzt fehlt, weiß ich nicht. Tatsache ist: Seit mehreren Wochen ist jetzt kleine Plombe dran.

Und ich weiß bloß, dass das Entfernen und/oder Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.

Leider liegen mir jetzt viele widersprüchliche Aussagen zum Sachverhalt vor.

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