Ich habe mich jetzt bei einem Aufbauseminar NAFA der TÜV Süd angemeldet, ist ein besonderes Aufbauseminar für die Sperrfristverkürzung.
Man kann ja durch die Sperfristverkürzung 1-3 Monate seine Sperrfrist verkürzen, so wie ich das gelesen habe. Aber unter dem § 69a Absatz 7 Strafgesetzbuch (StGB) wo die Sperrfristverkürzung geregelt ist steht folgendes: “Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben […]”
Was bedeutet denn das jetzt genau? Das beides möglich ist? Bei mir macht es jetzt eh nicht mehr so viel Unterschied, da meine Sperrfrist seit dem 19.07.22 läuft und würde am 19.04.23 enden und mit einer Verkürzung von drei Monaten wäre es der 19.01.22. Selbst von nur zwei Monaten wäre ich zufrieden, dann wäre es der 19.02.23.
Kann mir das mal einer genau erklären?