Zu Unrecht einer Straftat verdächtig?

8 Antworten

Ja, und zwar sogar eines Verbrechenstatbestandes: Erpressung.

Es kam zur Hauptverhandlung und ich wurde freigesprochen.

Ich habe die deutsche Justiz bisher als fair und gründlich erlebt und der Grundsatz: "In Dubio pro Reo" wird tatsächlich befolgt.


Physicist97 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:01

Wie kam es zu den Ermittlungen?

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vanOoijen  13.07.2024, 13:05
@Physicist97

Es ging um einen Beziehungsstreit mit einer Polizistentochter. Und da haben die lieben Kollegen halt mal das ganz große Fass gegen mich aufgemacht. Wohl auch weil ich nicht besonders kooperativ war bei dem Einsatz.

Jedenfalls hatte das vor Gericht keinen Bestand.

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Mit 1,3 Promille im Blut habe ich mich tatsächlich so verhalten, dass wegen Vortäuschung einer Straftat gegen mich ermittelt wurde.

Nach einer Geburtstagsfeier in einer Kneipe lief die Gruppe zum Wohnviertel zurück. Ich blieb stehen, um zu pinkeln. Anschließend setzte ich zu einem Sprint an, um die vorausgeeilte Gruppe zu erreichen. Dabei stürzte ich auf den Boden, rappelte mich auf, und hatte ein Autoteil in der Hand. Als ich an einer Polizeiwache vorbeikam, ging ich hinein, legte das Teil auf den Tresen und sagte: Der hat mich angefahren. Tatsächlich hatte es an der fraglichen Stelle Stunden zuvor einen Unfall gegeben.

Nach einem Brief meines Rechtsanwaltes wurde das Verfahren eingestellt. Zur Strafe für mein kreatives Verhalten musste ich trotz Rechtsschutzversicherung meinen Rechtsanwalt bezahlen, weil man die vorgeworfene Straftat nur vorsätzlich begehen kann.

ja schon 2 Mal. Beim ersten Mal habe ich tatsächlich einen Fehler gemacht, aber nichts "unterschlagen" sondern nur in einer anderen Kategorie gebucht. Ich bin kein Kaufmann sondern freiberuflich tätig und habe eben falsch zugeordnet. Das mag falsch sein, hat aber auf die Höhe der Besteuerung und des sich ergebenden steuerpflichtigen Überschuß überhaupt keine Auswirkung. Das war mein erstes Steuerstrafverfahren und wurde ohne Buße eingestellt.

Beim 2. Mal habe ich gar nichts falsch gemacht. Ich habe Leistungen in der Steuererklärung angegeben und diese wurden vom Finanzamt nicht als berufsbedingt angesehen und gestrichen. Es gint nur um einen kleinen Betrag und ich habe mich entschieden nicht dagegen in Widerspruch zu gehen. Jahre später kam eine Betriebsprüfung und dabei wurde festgestellt, dass das Finanzamt nicht alle Leistungen aus diesem Zusammenhang gestrichen hatte und der Betriebsprüfer hat tatsächlich ein Steuerstrafverfahren eingeleitet gegen mich weil der zuständige Prüfer bei der Steuererklärung zu wenig gestrichen/nicht anerkannt hatte. Die zuständige Staatsanwältin ließ sich das 2 mal von mir erklären und hat dann das Verfahren eingestellt. Ich habe gegen den Prüfer eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und auf meinen Antrag hin das zuständig Finanzamt gewechselt. Das war reine Schikane und davor und danach hatte ich nie mehr Probleme mit dem Finanzamt.

Ja, mir wurde Bedrohung einer jüngeren weiblichen Person vorgeworfen, die die Polizei zu Hilfe gerufen hatte. Zuerst waren die Polizisten auch ziemlich unfreundlich und drohten sogar mit Handschellen. Dann hat sich aber aufgeklärt, dass die junge Dame eine Abzockerin mit Haustürgeschäften war, die mich ziemlich massiv bedrängt hatte. Für meine heftige Reaktion hatten die Polizisten dann in dem Fall sogar volles Verständnis.

Wurdet ihr oder jemand Bekannter schonmal zu Unrecht einer Straftat verdächtigt? 

Ja.

Wenn ja, um welche Straftat ging es

Hausfriedensbruch, Ruhestörung

wie kam dann raus, dass ihr/der bekannte unschuldig wart?

Das Betreten war gerechtfertigt, und der Lärm unvermeidlich.

wurdet ihr.. //.. verurteilt?

Nein, weil hoheitlich tätig.