Ist es grundsätzlich möglich bzw. sinnvoll und ratsam, einen MAHNBESCHEID gegen das zuständige JOBCENTER beim Amtsgericht zu erheben?
Der Frage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Das Jobcenter hat durch einen Ablehnungsbescheid das Begehren des bedürftigen Antragstellers nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zurückgewiesen und somit keine Leistungen gewährt bzw. gezahlt:
Weder die übliche Regelleistung (Regelsatz) noch die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU+Heizung). Die Sache ist nun bereits seit über vier Jahren verfahrensanhängig bei einem Sozialgericht (SG). Da sich nach Ansicht des Klägers kaum etwas in der Sache bewegt, erwägt der Kläger, das ihm zustehende Geld (Leistungen nach dem SGB II) über ein Mahnverfahren zu erstreiten/einzutreiben.
Ist das ein gangbarer Weg, welcher letztlich auch zu einem gewünschten Erfolg führt/führen könnte oder ist grundsätzlich davon abzuraten?