Wann muss/soll man ein Vermächtnis dem Jobcenter melden? Nach Kenntnisnahme oder nach Zufluss?

Achtung!

ALG II-Bezieherin ist keine Erbin, sondern mit einem Vermächtnis bedacht worden. Soll bzw. muss sie das dem Jobcenter mitteilen, sobald sie davon Kenntnis erhalten hat oder erst nach Zufluss? Kenntnisnahme während Leistungsbezug, aber noch kein Zufluss. Wieviel darf Jobcenter ggf. einbehalten (wohl erst ab Zuflussmonat? - rückwirkend ist wohl nicht erlaubt, oder?) und wie viel darf die Leistungsempf. ggf. behalten? Bew.-Zeitraum läuft noch wenige Monate, dann erst ggf. WBA erforderlich. Falls Meldung vor Zufluss (also schon nach Kenntnisnahme) sein muss, dann Anrechnung erst ab Zuflussmonat bzw. Folgemonat nur für den restlichen Bew.-Zeitraum und falls kein neuer WBA gestellt wird, Rest Vermögen? Oder auch Anrechnung über 6 Monate, wenn zwischen Ende dieses Bew.-Zeitraums und dem nächsten WBA mindestens 2 Monate ohne Leistungsbezug liegen? Es sollen Schulden beglichen sowie Reparaturen und wichtige Anschaffungen getätigt werden, was mit ALG II nicht möglich wäre. Also wichtige Erledigungen, kein Luxus! Keine Ahnung, wie so etwas (Vermächtnis) abläuft. Leistungsbezieherin möchte korrekt handeln, aber nicht leer ausgehen, weil evtl. zuviel angerechnet wird. Welche legalen Möglichkeiten hat sie, möglichst viel von dem V. selbst nutzen zu können? Steuern fallen m. W. nicht an.

Rechtsgültige Antworten (oder Hinweise auf entsprechende rechtsgültige Texte) wären super! Dann hätte sie etwas in der Hand, auf das sie sich ggf. beziehen kann. Also bitte nur Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen. Bitte keine "Halbwahrheiten". Wenn möglich, bitte mit Quellenangaben o. ä.

Evtl. wäre auch die Angabe einer guten und seriösen Anwaltshotline gut. Für Wartezeiten darf nichts berechnet werden.

Danke im voraus.

Sozialrecht, Erbrecht, Jobcenter, SGB II, Vermächtnis
Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II
Arbeitsvermittler im SGB III?

Hallo zusammen,

ich habe mich vor Kurzem bei einem Jobcenter auf eine Stelle als "Arbeitsvermittler mit Beratungsaufgaben im Bereich SGB III" beworben und wurde nun zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Ich bin Quereinsteiger, sozialwissenschaftliches Studium. Habe bisher in den Bereichen Beratung und Erwachsenenbildung gearbeitet. Hinsichtlich des SGB II und des SGB III habe ich Grundkenntnisse, bin aber natürlich kein Experte. Das habe ich natürlich auch in der Bewerbung so angegeben. Ich kenne also die Grundsätze und auch einige Detailregelungen, habe aber dieses Wissen nie angewandt etc. Ich könnte jetzt z.B. auch auf die Frage, was genau in § XY im SGB III geregelt ist, nicht antworten. Wie gesagt, die Grundsätze und Zusammenhänge sind mir bekannt.

Meine Frage ist nun, was mich in dem Gespräch so für stellenspezifische Fragen oder Aufgaben erwarten werden. Ich habe z.T. von Rollenspielen, konkreten fachlichen Fragestellungen und auch Präsentationen gehört, die man kurzfristig vorbereiten soll. Kann mir dazu jemand was Genaueres sagen bzw. mir ein paar Tipps geben? Ich weiß bisher nur, dass der Termin ca. eine Stunden dauern soll.

Es geht mir wirklich nur um Fragen, die speziell bei dieser Stelle kommen könnten. Mit den "allgemeinen" Fragen zur Motivation, zum Arbeitgeber etc. komme ich schon klar ;).

Habt vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße Mike

Bewerbung, Arbeitsvermittler, Bewerbungsgespräch, Jobcenter, SGB II
Kann mich die ARGE zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen (U 25)?

Zur Erklärung:

Ich habe am 01.01.2013 eine UNBEFRISTETE auf VOLLZEIT laufende Tätigkeit angetreten. Den Arbeitsvertrag habe ich am 04.12.2012 unterschrieben.

DANACH habe ich mich um eine Wohnung gekümmert. Der Mietvertrag wurde am 31.12.2012 unterschrieben.

Also alles Gesetzeskonform gegenüber SGB II, soweit ich mich nicht irre.

Jetzt kommt aber die Crux an der ganzen Sache. Da ich zum Zeitpunkt meines Umzuges kein ALG II bezogen habe, sondern nur ALG I, brauchte ich da auch keine Zustimmung seitens der ARGE.

Die ARGE hatte sich damals geweigert jegliche Zahlung zu übernehmen, sprich Kaution, Erstmiete oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.

Zu der aktuellen Situation:

Leider habe ich die Probezeit nicht geschafft (bezogen auf meinem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag). Nun MUSS ich ALG 2 zusätzlich zum ALG 1 beantragen um über die Runden zu kommen.

Ich war heute bei der ARGE. Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!

Ich frage mich: Zurückziehen obwohl ich nicht auf die Einverständniserklärung der ARGE angewiesen war bei meinem Umzug?

Was ist wenn meine Eltern bzw. Mutter dem nicht zustimmt, da (logischerweise) mein alleiniger Wohnsitz jetzt 700 km entfernt ist?

Wenn die ARGE mich zwingen würde, würden Sie nicht gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, z. B. § 22 SGB II?

Die Sache ist, ich will nicht wieder zurück zu meiner Mutter. a) kommen wir nicht mehr soooo gut klar b) Ist die Jobsituation hier besser als bei meiner alten Heimat c) bin ich in 15 Monaten sowieso 25 und kann einen eigene Wohnung nehmen, welche DENN die ARGE stellen MÜSSTE, sofern ich noch ALG II beziehe.

Ich hoffe mir kann jemand (am besten mit einem Gesetzesleitfaden und Argumentationshilfe für die ARGE) helfen.

Danke im Vorraus

Gruß Blint

Gesetz, ALG II, arbeitslos, ARGE, SGB II

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