Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

Geld, Recht, Sozialrecht, ALG II, arbeitslos, Behörden, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB II, Soziales, Sozialleistungen, aufhebung, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema SGB II